10 May 2026, 18:02

1.800 Euro Strafe für Plakat mit Lauterbach-Foto – trotz fehlendem Hitlergruß

Eine Person hält ein Schild mit der Aufschrift "Berlin gegen Nazis" vor einer Menge und Fahrzeugen auf einer Straße, mit einem beleuchteten Gebäude im Hintergrund.

1.800 Euro Strafe für Plakat mit Lauterbach-Foto – trotz fehlendem Hitlergruß

Eine bayerische Demonstrantin wurde zu einer Strafe von 1.800 Euro verurteilt, weil sie ein Plakat mit einem Foto von Karl Lauterbach, dem ehemaligen deutschen Gesundheitsminister, gezeigt hatte. Das Gericht urteilte, dass das Plakat ein NS-Symbol enthielt – obwohl Lauterbach auf der Aufnahme keinen Hitlergruß zeigte.

Der Fall dreht sich um eine Protestaktion gegen Corona-Maßnahmen im Jahr 2022. Auf dem Plakat der Frau war Lauterbach zusammen mit zwei Gegnern der Lockdown-Politik zu sehen, von denen einer bereits mit 5.000 Euro bestraft worden war, weil er eine Geste gemacht hatte, die an den Hitlergruß erinnerte. Die Angeklagte argumentierte, die Behörden würden willkürlich vorgehen: Während Kritiker der Regierung für ähnliche Armbewegungen belangt würden, blieben solche Gesten bei Amtsträgern folgenlos.

Das Gericht wies ihre Klage zurück und begründete dies damit, dass ein Hitlergruß nur in bewegten Bildern oder live zweifelsfrei identifiziert werden könne. Gleichzeitig räumte es ein, dass bestimmte Standbilder in Verbindung mit dem Kontext durchaus auf eine solche Geste hindeuten könnten. Der Richter urteilte, die Verwendung von Lauterbachs Bild suggeriere, er führe einen Hitlergruß aus – obwohl dies objektiv nicht der Fall war.

Zusätzlich wurde ihr vorgeworfen, die deutsche Justiz als politisch beeinflusst darzustellen. Mit dem Begriff „Justizwillkür“ – wörtlich „willkürliche Justiz“ – hatte sie den Vorwurf erhoben, Gerichte würden systematisch abweichende Meinungen unterdrücken. Das Urteil unterstrich, dass die öffentliche Zurschaustellung von Symbolen mit NS-Bezug – selbst in indirekter Form – nach deutschem Recht verboten bleibt.

Die Geldstrafe reiht sich in eine Serie strenger Ahndungen von NS-Symbolik bei öffentlichen Protesten ein. Die Entscheidung zeigt, wie Gerichte visuelle Anspielungen auf rechtsextreme Gesten bewerten – selbst in Fällen, in denen der ursprüngliche Kontext umstritten ist. Das Argument der Demonstrantin, es gebe eine selektive Rechtsanwendung, wurde zurückgewiesen; die Strafe in Höhe von 1.800 Euro bleibt damit bestehen.

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