100.000-Euro-Strafe für Meta: Gericht rügt verzögerte Löschung falscher Kriegsverbrechensvorwürfe
Philipp Koch100.000-Euro-Strafe für Meta: Gericht rügt verzögerte Löschung falscher Kriegsverbrechensvorwürfe
Ein deutsches Gericht hat Meta zu einer Strafe von 100.000 Euro verurteilt, weil das Unternehmen falsche Vorwürfe gegen einen Soldaten nicht zeitnah von Facebook entfernt hatte. Das am 28. Mai 2026 verkündete Urteil folgt auf einen Rechtsstreit über ehrenrührige Behauptungen, die trotz einer Löschanordnung wochenlang online blieben.
Der Fall begann, als ein im Gazastreifen stationierter Soldat auf Facebook fälschlicherweise der Kriegsverbrechen beschuldigt wurde. Sein Name und sein Bild wurden in den Beiträgen verwendet, was seiner Aussage nach seinen Ruf schwer beschädigte. Daraufhin reichte er Klage vor der Presskammer des Landgerichts Frankfurt ein.
Am 23. März 2026 ordnete das Gericht an, die falschen Beiträge umgehend zu löschen. Meta kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach – die Inhalte blieben bis zum 8. und 10. April 2026 abrufbar, also 15 bis 17 Tage über die gesetzte Frist hinaus.
Das Gericht bewertete die Verzögerung als besonders schwerwiegend, angesichts der Schwere der Vorwürfe. Die Erklärungen des Unternehmens, darunter angebliche Sprachbarrieren, wurden als unzureichend zurückgewiesen und verschärften sogar Metas Schuld.
In seiner endgültigen Entscheidung betonte das Gericht die systematische Nachlässigkeit von Meta und den Schaden, der durch das Belassen diffamierender Inhalte im Netz entstand. Die Strafe von 100.000 Euro soll die Schwere des Verstoßes widerspiegeln. Meta hat nun zwei Wochen Zeit, gegen das Urteil mit einer sofortigen Beschwerde vorzugehen.
Die Geldbuße unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen, wenn Löschanordnungen für Inhalte nicht zügig umgesetzt werden. Metas verzögerte Reaktion und unzureichende Begründungen spielten eine zentrale Rolle in der Urteilsfindung. Der Fall des Soldaten setzt einen Präzedenzfall für den Umgang mit ehrenrührigen Online-Äußerungen in Deutschland.






