Apotheker müssen 93.000 Euro zurückzahlen – wegen illegaler Zytostatika-Abgabe an Krebspatienten
Elias FrankeApotheker müssen 93.000 Euro zurückzahlen – wegen illegaler Zytostatika-Abgabe an Krebspatienten
Zwei Apotheker in Sachsen müssen hohe Summen zurückzahlen, weil sie Krebspatienten Zytostatika ohne gültige Verträge abgegeben haben. Die Fälle betreffen Verstöße gegen Exklusivvereinbarungen mit Krankenkassen, die zu Rückforderungen in Höhe von 49.000 Euro und 44.000 Euro führten. Die Entscheidungen wurden von höheren Gerichten bestätigt, darunter das Bundessozialgericht und das Bundesverfassungsgericht.
Hintergrund der Streitigkeiten sind Exklusivverträge für sterile Zubereitungen, die vor Anfang 2017 galten. Zu diesem Zeitpunkt trat das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) in Kraft, das solche exklusiven Absprachen verbot. Während der Übergangsphase hatte die Barmer Apotheker vor möglichen Rückforderungen bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen gewarnt.
In einem Fall hatte ein Dresdner Apotheker Zytostatika abgegeben, obwohl die Barmer Exklusivverträge besaß – dies führte zu einer Rückforderung von 49.000 Euro. In einem anderen Fall versorgte ein Apotheker Patienten mit parenteralen Therapien, ohne Teil des offenen Hausvertrags der IKK classic zu sein, woraufhin 44.000 Euro zurückgefordert wurden.
Das Bundessozialgericht (BSG) bestätigte diese Strafmaßnahmen. Die betroffenen Apotheker legten daraufhin Verfassungsbeschwerden ein, doch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wies diese zurück. Das Gericht lehnte eine Prüfung ab, da keine ausreichende Begründung für eine Verletzung grundlegender Rechte vorlag.
Die Urteile unterstreichen, dass Apotheker Vertragsvereinbarungen mit Krankenkassen strikt einhalten müssen. Bei Verstößen drohen finanzielle Sanktionen, wie die Rückforderungen über 49.000 Euro und 44.000 Euro zeigen. Mit den Entscheidungen des BSG und des BVerfG ist das Verfahren nun rechtskräftig abgeschlossen.






