Bauunternehmer wegen Lohnbetrugs und illegaler Beschäftigung verurteilt
Philipp KochBauunternehmer wegen Lohnbetrugs und illegaler Beschäftigung verurteilt
Ein 47-jähriger Geschäftsführer eines Bauunternehmens im Landkreis Landshut ist wegen Lohnbetrugs und Beihilfe zum illegalen Aufenthalt verurteilt worden. Der Fall nahm seinen Anfang, als die Polizei bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle einen seiner Mitarbeiter anhielt. Spätere Ermittlungen deckten multiple Verstöße gegen das Arbeitsrecht über einen Zeitraum von zehn Monaten auf.
Der Mann hatte vier Arbeiter aus Südosteuropa für ein privates Bauprojekt beschäftigt. Keiner von ihnen war bei der Sozialversicherung gemeldet, und es wurden keine Beiträge abgeführt. Drei der Arbeiter besaßen zudem nicht die erforderlichen Aufenthaltstitel für eine legale Beschäftigung.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut entdeckte zudem, dass der Angeklagte selbst Lohnzahlungen von demselben Unternehmen erhalten hatte, in dem die Verstöße begangen wurden. Die Behörden errechneten die insgesamt vorenthaltenen Sozialabgaben – inklusive Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile – auf über 28.215 Euro.
Das Gericht sprach den Geschäftsführer in neun Fällen des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Löhnen schuldig. Zudem wurde er wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt der drei Arbeiter ohne Papiere verurteilt. Das Urteil lautet auf eine achtmonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Verurteilung geht auf eine Polizeikontrolle im Straßenverkehr zurück, durch die umfassendere Unregelmäßigkeiten in den Einstellungspraktiken des Unternehmens aufgedeckt wurden. Die Bewährungsstrafe berücksichtigt die finanziellen und rechtlichen Folgen der nicht abgeführten Beiträge. Die Behörden bestätigten, dass alle vier Arbeiter ohne die erforderlichen Unterlagen am selben Bauprojekt tätig waren.






