Bundeskartellamt verklagt dm wegen illegalem Medikamenten-Versandhandel über Tschechien
Elias FrankeBundeskartellamt verklagt dm wegen illegalem Medikamenten-Versandhandel über Tschechien
Die deutsche Bundeskartellbehörde hat rechtliche Schritte gegen die Drogeriemarktkette dm eingeleitet. Vor dem Landgericht Karlsruhe wurde Klage eingereicht, die sich gegen den Versandhandel des Unternehmens mit rezeptfreien Medikamenten richtet. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Vorwürfe, gegen pharmazeutische und apothekenrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben.
Die Behörde wirft dm vor, deutsches Recht zu umgehen, indem Rezepturen über eine eigene, in Tschechien ansässige Online-Apotheke abgewickelt werden. Das Unternehmen nutze demnach eine rechtliche Grauzone: Über die tschechische Tochtergesellschaft werden deutsche Kunden bedient, während inländische Regelungen umgangen würden. Zudem verstoße dm durch die Beteiligung am Apothekenbetrieb gegen die im Apothekenrecht verankerten Anforderungen an Unabhängigkeit und Eigentumsverhältnisse.
Laut Behörde vermischt dm klassische Drogerieartikel mit apothekenpflichtigen, rezeptfreien Medikamenten. Diese Praxis untergrabe den Verbraucherschutz und wäre selbst dann unzulässig, wenn sie in einer physischen „Apotheken-Ecke“ innerhalb eines Ladens stattfände. Dieselben Standards, so die Forderung, müssten auch im Online-Handel gelten.
Die Klage fällt in eine Phase, in der die Behörde dm parallel wegen der Rechtmäßigkeit seiner Sehtests in den Filialen herausfordert. Beide Verfahren zeigen die anhaltende Prüfung der Expansion des Händlers in gesundheitsbezogene Dienstleistungen.
Die Gerichtsentscheidung wird klären, ob das Geschäftsmodell von dm für den Medikamenten-Versandhandel rechtmäßig ist. Zudem schafft sie Rechtssicherheit für andere Einzelhändler, die in diesen Markt drängen. Die Behörde bezeichnet den Fall als richtungsweisend für die Zukunft der Arzneimittelversorgung in Deutschland.






