Dobrindts Besoldungsreform im öffentlichen Dienst sorgt für Streit mit Beamtenverbänden
Finn HerrmannDobrindts Besoldungsreform im öffentlichen Dienst sorgt für Streit mit Beamtenverbänden
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat eine Reform der Besoldung im öffentlichen Dienst des Bundes vorgeschlagen. Der Plan sieht höhere Einstiegsgehälter für neue Beschäftigte sowie Änderungen bei der Einkommensbewertung vor. Doch der Gesetzentwurf stößt bereits jetzt auf scharfe Kritik seitens der Beamtenvertreter.
Die geplante Reform würde neue Bundesbeamte künftig in die zweite statt in die erste Gehaltsstufe einordnen. Zudem wird das langjährige Prinzip des „Alleinverdienermodells“ aufgegeben – stattdessen wird ein fiktives Partnereinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr unterstellt. Kritiker bemängeln, dass dadurch das Recht der Beschäftigten auf volle Vergütung unzulässig beschnitten werde.
Für Beamte der Besoldungsgruppe B fallen die Gehaltserhöhungen geringer aus als für Kollegen in der A-Gruppe. Der Deutsche Beamtenbund (DBB) verweist auf eine Lücke von 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4 und bezeichnet diese als zu niedrig. Nach Ansicht des DBB verstößt dies gegen die verfassungsrechtliche „Differenzierungsregel“, die klare Gehaltsabstufungen zwischen den Besoldungsgruppen vorschreibt.
Zudem kritisiert der DBB das „Leistungsprinzip“ der Reform: Erfahrung und Verantwortung würden nicht angemessen honoriert. Zwar begrüßt der Verband die Reform grundsätzlich, einzelne Passagen des Entwurfs bezeichnet er jedoch als „verfassungswidrig“. Das Innenministerium hat bisher nicht auf Nachfragen zu den Differenzen in der B-Besoldung reagiert.
Der DBB fordert nun eine „kritische Überprüfung“ der Einkommensunterschiede in der B-Gruppe. Ohne Nachbesserungen drohen Klagen wegen Verstößen gegen verfassungsrechtliche Besoldungsgrundsätze. Die Bundesregierung hat sich zu den Vorwürfen bisher nicht öffentlich geäußert.






