24 May 2026, 00:08

Drei Gleisgänger stoppen Zugverkehr an der Müngstener Brücke – jetzt drohen Strafen

Leichtsinn auf der Müngstener Brücke hat teure Folgen: Polizei und Stadtverwaltung verhängen Kostenbescheide gegen die Täter

Drei Gleisgänger stoppen Zugverkehr an der Müngstener Brücke – jetzt drohen Strafen

Drei Personen am Sonntagmittag in der Nähe der Müngstener Brücke auf Gleisanlagen gesichtet

Am Sonntag, dem 8. März, wurden gegen Mittag drei Personen in der Nähe der Eisenbahnstrecke der Müngstener Brücke beobachtet. Ihre Anwesenheit führte zu einer vorübergehenden Unterbrechung des Zugverkehrs, während Einsatzkräfte ausrückten. Die Behörden leiten nun Kostenrückforderungen und rechtliche Schritte gegen die beteiligten Erwachsenen ein.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Augenzeugen berichteten, gegen 12:05 Uhr zwei Erwachsene und ein Kind im gesperrten Gleisbereich gesehen zu haben. Die Strecke zwischen Wuppertal und Remscheid wurde daraufhin sofort gesperrt, was den Schienenverkehr bis 12:50 Uhr unterbrach.

Vor Ort waren die Bundespolizei, die Polizei Wuppertal sowie Feuerwehrkräfte aus Solingen und Remscheid im Einsatz. Die Feuerwehr Solingen stellte später eine Rechnung über 656 Euro für ihren Einsatz aus und erließ einen offiziellen Kostenbescheid nach Landesrecht. Auch die Polizei Wuppertal forderte 118,50 Euro pro Schuldner an; der Fall wird derzeit in Verhandlungen behandelt.

Die Erwachsenen gaben an, einer Navigations-App auf die Brücke gefolgt zu sein. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass Verbotszeichen unabhängig von App-Anweisungen zu beachten seien. Die Behörde hatte Einsatzkosten in Höhe von 99,60 Euro und leitete verwaltungsrechtliche Verfahren gegen die beiden Erwachsenen ein.

Unterdessen prüft die Stadt Remscheid noch, ob sie eigene Kosten geltend machen wird. Ein Zeitplan für eine endgültige Entscheidung steht bisher nicht fest.

Der Vorfall verursachte Zugverspätungen und erhebliche Einsatzkosten. Beide Erwachsenen müssen mit verwaltungsrechtlichen Sanktionen rechnen, während Solingen bereits Kostenbescheide erlassen hat. Mögliche Forderungen seitens Remscheids werden noch geprüft.

Quelle