Dresdner CSD als Versammlung anerkannt – Gericht bestätigt historischen Status
Finn HerrmannDresdner CSD als Versammlung anerkannt – Gericht bestätigt historischen Status
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat kürzlich entschieden, dass die gesamten Veranstaltungen des Dresdner Christopher Street Day (CSD) als Versammlung einzustufen sind. Diese Entscheidung fällt inmitten von Diskussionen über Teilnehmerzahlen und den Umfang der diesjährigen Feierlichkeiten.
Der Dresdner CSD erstreckte sich über drei Tage, wobei die Hauptkundgebung am 6. Juni zwischen 12 und 16 Uhr stattfand. Die kürzeren Umzüge am 4. und 5. Juni wurden erst in letzter Minute angemeldet, nachdem es einen Rechtsstreit mit der Sächsischen Landesdirektion gegeben hatte.
Ein im Internet kursierendes Video zeigt einen einzelnen Paradewagen mit einer kleinen Gruppe, die am Abend des 5. Juni den Altmarkt betritt. Dieses Filmmaterial spiegelt jedoch nicht die Hauptveranstaltung wider, die laut Medienberichten deutlich mehr Wagen und tausende Teilnehmer umfasste.
Auf der Website des CSD heißt es, dass seit 1994 etwa 260.000 Menschen an den Umzügen teilgenommen haben. Das begleitende politische Straßenfest lockte seit 2004 rund 310.000 Besucher an. Weder die Stadt Dresden noch die Polizei bestätigten jedoch eine Teilnehmerzahl von 250.000 Personen für den diesjährigen CSD.
Mit dem Gerichtsurteil wird der Status des CSD als Versammlung bestätigt. Der Hauptumzug am 6. Juni zog große Menschenmengen an, auch wenn die offiziellen Zahlen nicht mit einigen weit verbreiteten Angaben übereinstimmten. Die Veranstaltung bleibt ein bedeutendes Ereignis im Dresdner Kalender.






