EU-Entlastung für energieintensive Unternehmen: Bis zu 75 Millionen Euro pro Jahr
Philipp KochEU-Entlastung für energieintensive Unternehmen: Bis zu 75 Millionen Euro pro Jahr
Die Europäische Kommission hat Richtlinien für die Förderung eines neuen Entschädigungsprogramms verabschiedet. Damit sollen energieintensive Unternehmen bei den indirekten CO₂-Kosten für die Jahre 2025 und 2026 entlastet werden. Das Programm zielt darauf ab, die steigenden Strompreise im Rahmen des Standortschutzgesetzes 2025 abzufedern.
Das Standortschutzgesetz 2025 ist als vorübergehende Maßnahme für 2025 und 2026 in Kraft getreten. Es führt ein Förderprogramm ein, das die Stromkosten für berechtigte Unternehmen verringern soll.
Um förderberechtigt zu sein, müssen Unternehmen an einem Standort jährlich mehr als eine Gigawattstunde Strom verbrauchen. Zudem sind sie verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen oder ein Energiemanagement- bzw. Umweltmanagementsystem einzuführen.
Qualifizierte Unternehmen können Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 % ihrer tatsächlichen indirekten CO₂-Kosten erhalten. Die maximale Fördersumme pro Kalenderjahr ist auf 75 Millionen Euro begrenzt. Darüber hinaus müssen sie mindestens 80 % des Förderbetrags in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung investieren.
Weitere Details zum Programm sind auf der Website der Förderbank aws verfügbar. Das Vorhaben soll nicht nur direkte finanzielle Entlastung bieten, sondern auch langfristige Nachhaltigkeitsbemühungen anregen. Berechtigte Unternehmen können sich bewerben, sobald das Programm offiziell gestartet ist.






