EU führt Pflicht-"Stornierungsbutton" für Online-Verträge ein – was ändert sich?
Finn HerrmannEU führt Pflicht-"Stornierungsbutton" für Online-Verträge ein – was ändert sich?
Neue EU-Richtlinie führt Pflicht-„Stornierungsbutton“ für Online-Verträge ein
Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen mit deutschem Rechtsrahmen auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Stornierungsbutton“ anzeigen. Die Regelung soll die Kündigung von online abgeschlossenen Verträgen vereinfachen.
Die Richtlinie wurde bereits in deutsches Recht umgesetzt. Das bedeutet: Alle Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen, müssen nun diesen Button enthalten. Er muss leicht auffindbar und klar beschriftet sein, etwa mit „Vertrag kündigen“.
Der Kündigungsvorgang selbst darf nicht komplizierter sein als der ursprüngliche Vertragsabschluss. Verbraucher erhalten eine sofortige Bestätigung ihrer Kündigung in einem speicherbaren Format, beispielsweise per E-Mail. Der Button ändert nichts an der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen.
Andere EU-Länder müssen die Richtlinie zunächst in nationales Recht umsetzen, bevor der Button verpflichtend wird. Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Die neue Regelung gilt ab dem 19. Juni für alle Online-Verträge nach deutschem Recht. Unternehmen müssen die Vorgaben einhalten, um verlängerte Widerrufsfristen zu vermeiden. Verbraucher profitieren von einem einfacheren und transparenteren Kündigungsprozess.






