EU-Kommission unterstützt "Nur Ja heißt Ja" – ein Meilenstein für den Opferschutz
Elias FrankeEU-Kommission unterstützt "Nur Ja heißt Ja" – ein Meilenstein für den Opferschutz
Die Europäische Kommission hat eine Resolution zur Einführung des "Nur Ja heißt Ja"-Prinzips in der gesamten EU unterstützt. Dieser Schritt folgt auf jahrelange Debatten über Einverständnisgesetze und spektakuläre Fälle sexualisierter Gewalt. Ziel der Entscheidung ist es, einen einheitlichen Ansatz zum Schutz von Opfern in den Mitgliedstaaten zu schaffen.
Die Resolution ist derzeit noch symbolisch, könnte aber bald verbindliche Rechtskraft erlangen. Den Anstoß gab die breite Empörung über den Fall Gisèle Pelidot, der die Lücken in den bestehenden Gesetzen offenlegte. Deutschland führte 2016 die "Nein heißt Nein"-Regelung ein, die sexuelle Handlungen gegen den klar geäußerten Willen einer Person – selbst ohne körperlichen Widerstand – unter Strafe stellt. Nach diesem Gesetz können Täter sich nicht auf Unwissenheit berufen, wenn kein Einverständnis vorliegt. Kritiker argumentieren jedoch, dass eine Verweigerung weiterhin mehrdeutig sein kann.
Mehrere europäische Länder, darunter Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich, haben bereits den strengeren "Nur Ja heißt Ja"-Standard übernommen. Dieses Prinzip besagt, dass Sex nur mit ausdrücklicher und eindeutiger Zustimmung stattfinden darf. Fehlt eine solche, gilt die Handlung automatisch als nicht einvernehmlich.
Mit der EU-Resolution soll eine Angleichung der Gesetze in Europa erreicht werden, um Opfern stärkeren rechtlichen Schutz zu bieten. Befürworter betonen, dass "Nur Ja heißt Ja" Zweifel ausschließt, da es eine aktive Zustimmung erfordert – statt sich auf passive oder unklare Ablehnung zu verlassen. Die Resolution markiert einen Schritt zur Vereinheitlichung der Einverständnisgesetze in der EU. Wird sie umgesetzt, müssten alle Mitgliedstaaten ihre Gesetzgebung anpassen. Die Änderung könnte zu klareren juristischen Ergebnissen in Fällen sexualisierter Gewalt führen.






