Ex-Stada-Aktionäre kämpfen um Millionen-Nachzahlungen nach Übernahme 2017
Elias FrankeEx-Stada-Aktionäre kämpfen um Millionen-Nachzahlungen nach Übernahme 2017
Ehemalige Aktionäre von Stada streben weitere rechtliche Schritte an, um zusätzliche Entschädigungen nach der Übernahme des Unternehmens im Jahr 2017 durchzusetzen. Gerichte haben bereits zugunsten der Kläger entschieden und Versuche der Nidda Healthcare abgelehnt, Forderungen unter Berufung auf die Verjährungsfrist zu blockieren. Noch laufen mehrere Verfahren, wobei ein Aktionär fast 140.000 Euro zuzüglich Zinsen einklagt.
2017 hatten Bain Capital und Cinven Stada übernommen und den Aktionären 66,25 Euro pro Aktie geboten. Ein in Luxemburg ansässiges Vermögensverwaltungsunternehmen argumentiert jedoch, dieser Preis habe die Aktie unterbewertet, da die garantierte Mindestentschädigung bei 74,40 Euro pro Aktie gelegen habe. Die Firma fordert nun rund 4,7 Millionen Euro, um die Differenz auszugleichen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Position der Aktionäre. Er urteilte, dass sich Niddas unwiderrufliche Zusage an Elliott als Erwerb im Sinne des deutschen Übernahmerechts qualifiziere. Diese Entscheidung stärkte das Recht der ehemaligen Aktionäre auf höhere Entschädigungszahlungen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) wies daraufhin in einem Fall Niddas Berufung zurück. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Anspruch nicht verjährt sei und Nidda durch den Verweis auf die Verjährungsfrist bösgläubig gehandelt habe. Der Kläger in diesem Verfahren verlangt fast 140.000 Euro zuzüglich Zinsen, rückwirkend ab August 2017.
Die BaFin ordnete später an, dass Nidda einen weiteren Erwerb offenzulegen habe, was im August 2023 veröffentlicht wurde. Diese Bekanntmachung löste zusätzliche Forderungen ehemaliger Aktionäre aus. Unterdessen stiegen Bain und Cinven im September aus ihrer Beteiligung aus, wobei CapVest Partners 68 Prozent an Stada übernahm. Bain und Cinven halten weiterhin 31 Prozent, während das Management 1 Prozent besitzt.
Die Urteile bestätigen, dass die ehemaligen Aktionäre Anspruch auf die höhere Entschädigung haben. Noch sind 44 Fälle beim OLG anhängig, wobei die Ergebnisse voraussichtlich der etablierten Rechtsprechung folgen werden. Die Entscheidungen setzen einen klaren Maßstab für künftige Streitigkeiten über Bewertungen bei Unternehmensübernahmen.






