07 June 2026, 10:01

Gericht bestätigt: TI-Förderung muss nicht alle Praxis-Kosten decken

TI Pauschale: Arzt muss zahlen

Gericht bestätigt: TI-Förderung muss nicht alle Praxis-Kosten decken

Ein langwieriger Streit über die Förderung der Telematikinfrastruktur (TI) in Deutschland hat eine neue Phase erreicht. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) hat kürzlich gegen eine Orthopädin entschieden, die ihre Erstattung für TI-Anschlusskosten angefochten hatte. Das Urteil bestätigt, dass pauschale Zahlungen nicht alle von Arztpraxen entstandenen Ausgaben decken müssen.

Der Fall begann, als eine Stuttgarter Orthopädin ihren Vergütungsbescheid für das dritte Quartal 2018 anfocht. Sie hatte eine Zahlung von 31.500 Euro erhalten, darunter rund 3.150 Euro als TI-Förderung. Da die laufenden Kosten ihrer Ansicht nach deutlich höher lagen, forderte sie von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eine vollständige Erstattung von knapp 3.900 Euro.

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Das Sozialgericht Stuttgart (SG) gab der Ärztin zunächst recht. Das LSG hob dieses Urteil jedoch später auf. Es sah keine rechtliche Grundlage, wonach die Pauschalzahlungen sämtliche TI-bedingten Aufwendungen abdecken müssten.

Auch den Vorwurf, die Förderung sei zu niedrig, wies das LSG zurück. Zwar räumte es ein, dass eine rein symbolische Erstattung problematisch sein könnte, doch die aktuellen Pauschalen seien angemessen. Zudem urteilte das Gericht, dass es gerechtfertigt sei, die Leistungserbringer an den Einführungskosten der TI zu beteiligen, da dies dem öffentlichen Interesse diene.

Die Krankenkassen hatten bereits bis zu eine Milliarde Euro aus Beitragsmitteln zurückgestellt, um die TI-Einführungskosten mitzufinanzieren. Diese Mittel sollten unter den Leistungserbringern aufgeteilt werden. Der Fall der Orthopädin reiht sich in eine ähnliche Klage einer Stuttgarter Kinderärztin ein, die ebenfalls in beiden Instanzen – vor dem SG und dem LSG – unterlag.

Das Urteil festigt das bestehende TI-Fördersystem, bei dem Pauschalzahlungen keine vollständige Kostendeckung garantieren. Arztpraxen und Apotheken werden weiterhin nur teilweise für den TI-Anschluss entschädigt. Die Entscheidung schafft zudem einen Präzedenzfall für künftige Streitigkeiten über ähnliche Finanzierungsregelungen.

Quelle