29 April 2026, 22:03

Gericht erlaubt Gamsjagd im Kürnacher Wald nach jahrelangem Streit

Titelbild des "Die Deutsches Hatur Wildkalender" mit einer Illustration von einem Reh und einem Eichhörnchen in einem Waldgebiet.

Gericht erlaubt Gamsjagd im Kürnacher Wald nach jahrelangem Streit

Gamsjagd im Kürnacher Wald bei Kempten nach Gerichtsentscheid wieder aufgenommen

Das Verwaltungsgericht Augsburg wies am 22. Februar 2022 eine Klage gegen den Abschussplan für Gämsen ab und ebnete damit den Weg für die Fortsetzung der Bejagung innerhalb eines festgelegten Kontingents.

Der Streit hatte begonnen, als der Verein Wildes Bayern e.V. den Abschussplan für die Jahre 2021/2022 anfocht. Die Naturschützer argumentierten, eine Zählung aus dem Jahr 2020 habe nur 18 Tiere im Waldgebiet nachgewiesen – die Jagd sei daher nicht vertretbar. Das Gericht urteilte jedoch, die Untere Jagdbehörde habe korrekt gehandelt, indem sie den Bestand der Tiere mit den durch Verbiss verursachten Waldschäden in Einklang gebracht habe.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Das genehmigte Kontingent sieht vor, dass in acht Jagdrevieren des Jagdgenossenschaft Buchenberg bis zu 15 Gämsen erlegt werden dürfen. Das Gericht sah keine Gefahr für den Fortbestand der Art und stützte sich dabei auf eine Ortsbegehung aus dem Jahr 2019 sowie weitere Untersuchungen. Auf der baden-württembergischen Seite des Kürnach war die Jagd bereits erlaubt – nun können Freizeitjäger auch auf bayerischer Seite mit dem gleichen Kontingent wieder aktiv werden.

Der Abschussplan war ursprünglich im April 2021 von der Unteren Jagdbehörde beim Landratsamt Oberallgäu genehmigt worden. Mit dem Urteil bleibt das Kontingent bestehen, und die rechtliche Auseinandersetzung ist damit beendet.

Die Entscheidung des Gerichts ermöglicht die Fortführung des geplanten Abschusses von 15 Gämsen. Damit werden die Maßnahmen zur Waldbewirtschaftung und zum Artenschutz im Kürnacher Wald wie vorgesehen umgesetzt. Jäger können die Bejagung nun unter den gleichen Auflagen wie vor der Klage fortsetzen.

Quelle