Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar teilweise recht
Philipp KochGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar teilweise recht
Ein Berliner Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Vorwürfe aus der #MeToo-Bewegung, von denen sich viele später als haltlos herausstellten. Das Urteil fällt nach einer langwierigen öffentlichen Kontroverse, die Gelbhars politische Karriere schwer belastete.
Der Streit begann, als Klara Schedlich in einer eidesstattlichen Versicherung für den Rundfunksender RBB Aussagen über Stefan Gelbhaar machte. Gelbhaar, der die #MeToo-Vorwürfe stets bestritten hatte, behauptete, die Anschuldigungen seien falsch und hätten seinen Ruf geschädigt. Eine spätere Untersuchung ergab, dass viele der Vorwürfe nicht belegt werden konnten.
Das Oberlandesgericht Hamburg urteilte, dass Schedlich bestimmte Aussagen über Gelbhaar wiederholen dürfe, räumte jedoch ein, dass Teile des Falls auf widersprüchlichen Darstellungen beruhten. Die Affäre hatte für Gelbhaar unmittelbare Folgen: Er verlor seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025 und schied bereits im selben Jahr vorzeitig aus dem Parlament aus.
Nach dem Gerichtsurteil entschuldigte sich der RBB für die Ausstrahlung unbelegter Vorwürfe gegen Gelbhaar. Die Stellungnahme des Senders erfolgte, nachdem im Laufe des Verfahrens Lücken in den vorgebrachten Beweisen offenbart worden waren.
Das Urteil erlaubt es Schedlich, bestimmte Vorwürfe zu wiederholen, während es gleichzeitig anerkennt, dass einige Streitpunkte weiterhin ungeklärt bleiben. Gelbhars Rückzug aus der Politik folgte auf den Verlust seiner Wahlkandidatur und die öffentlichen Folgen des Falls. Der Ausgang des Verfahrens unterstreicht die rechtlichen und reputativen Risiken, die mit prominenten Anschuldigungen verbunden sind.






