17 June 2026, 20:00

Gericht stoppt Böhmermanns Satire über Schönbohms angebliche Russland-Verbindungen

Fake News Spread - Boehmermann Loses in Court

Gericht stoppt Böhmermanns Satire über Schönbohms angebliche Russland-Verbindungen

Ein Münchner Berufungsgericht hat im Fall einer Verleumdungsklage von Arne Schönbohm gegen Jan Böhmermann zu dessen Ungunsten entschieden. Das Gericht urteilte, dass Böhmermann nicht länger behaupten darf, Schönbohm habe Verbindungen zum russischen Geheimdienst. Schönbohm hatte mindestens 100.000 Euro Schadensersatz gefordert, erhielt jedoch keine Entschädigung.

Der Rechtsstreit drehte sich um eine satirische Sendung, in der angedeutet worden war, Schönbohm unterhalte bewusst Kontakte zur russischen Geheimdienstszene. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass selbst satirische Aussagen auf einer faktischen Grundlage beruhen müssen und die Vorwürfe Schönbohms Persönlichkeitsrechte verletzt hätten. Damit bestätigte es ein früheres Urteil einer unteren Instanz.

Böhmermanns Anwälte hatten argumentiert, es handele sich um Satire, doch die Richter wiesen diese Verteidigung zurück. Das Gericht verwies zudem darauf, dass der Sender ZDF die umstrittene Passage bereits entfernt und die Änderung nach dem ersten Urteil öffentlich eingeräumt hatte.

Ein ZDF-Sprecher bedauerte später die Entscheidung. Er betonte, die Sendung habe niemals den Eindruck erwecken sollen, Schönbohm stehe tatsächlich in Verbindung mit ausländischen Geheimdiensten. Schönbohm hingegen behauptete, der Beitrag habe die nationale Sicherheit gefährdet, und zeigte sich enttäuscht darüber, dass das Gericht keine Schadensersatzzahlung zugesprochen hatte.

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Schönbohms Position wurde zusätzlich geschwächt, als sein eigener Anwalt in einem Interview versehentlich die falsche Darstellung untermauerte.

Mit dem Urteil des Berufungsgerichts muss Böhmermann die strittigen Behauptungen unterlassen. Trotz des für ihn positiven Urteils erhält Schönbohm keine finanzielle Entschädigung. Der Fall verdeutlicht die rechtlichen Grenzen von Satire, wenn es um faktische Richtigkeit und den Schutz der persönlichen Ehre geht.

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