08 June 2026, 20:01

Gericht stoppt Linkspartei: AfD-Abgeordnete gewinnen Prozess um Parkinson-Vorwürfe

Die Linke darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht stoppt Linkspartei: AfD-Abgeordnete gewinnen Prozess um Parkinson-Vorwürfe

Ein Rechtsstreit zwischen der Linkspartei und AfD-Abgeordneten in Mecklenburg-Vorpommern ist mit einem Urteil gegen die Linken beendet worden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte zwei Kreisverbänden der Linkspartei, Teile einer Pressemitteilung erneut zu verbreiten. Die Entscheidung folgt auf Vorwürfe, wonach AfD-Politiker im Landtag die Parkinson-Symptome eines Abgeordneten verspottet haben sollen.

Der Konflikt begann im April 2025, als ein Linken-Abgeordneter AfD-Politikern vorwarf, seine Parkinson-Symptome während einer Landtagssitzung nachgeahmt zu haben. Die Linkspartei wiederholte die Anschuldigungen später in einer Pressemitteilung. Daraufhin beantragten dreizehn AfD-Abgeordnete eine einstweilige Verfügung mit der Begründung, ihre Persönlichkeitsrechte seien verletzt worden.

Ein früherer Antrag war vom Landgericht Rostock teilweise abgelehnt worden. Das Oberlandesgericht urteilte jedoch, die Linkspartei habe keine ausreichenden Beweise oder Zeugen vorlegen können, um ihre Behauptungen zu stützen. Die Richter betonten, dass Politiker zwar scharfe Kritik ertragen müssten, persönliche Beleidigungen jedoch zu weit gingen.

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Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung. Sein Kollege Thore Stein warf der Linkspartei vor, wissentlich falsche Vorwürfe verbreitet zu haben, um Reputationen zu schädigen. Mit der Entscheidung ist es der Linkspartei nun untersagt, die umstrittenen Aussagen aus der Pressemitteilung zu wiederholen.

Das Urteil bestätigt, dass die Persönlichkeitsrechte der AfD-Abgeordneten durch die Äußerungen der Linkspartei rechtswidrig verletzt wurden. Die Entscheidung unterstreicht zudem die Grenze zwischen politischer Kritik und persönlichen Angriffen. Die Linkspartei muss sich nun an das Verbot halten oder mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Quelle