10 May 2026, 06:03

Hubigs Reform soll Feminizide und geschlechtsspezifische Morde härter bestrafen

Eine Gruppe von Menschen, die in einem Gerichtssaal sitzen, mit einem Mann in einem Anzug und zwei Frauen in legerer Kleidung, die nebeneinander sitzen, mit Bänken im Hintergrund.

Hubigs Reform soll Feminizide und geschlechtsspezifische Morde härter bestrafen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte schärfer zu ahnden. Die geplante Änderung zielt darauf ab, dass Morde mit geschlechtsspezifischen Motiven künftig konsequent als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden. Dadurch könnten solche Straftaten strengere Strafen nach sich ziehen.

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Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen bereits als Mord verfolgt werden. Allerdings werden einige Fälle aufgrund von „verminderter Schuldfähigkeit“ zu Totschlag herabgestuft. Während Totschlag mit begrenzten Haftstrafen und Aussicht auf vorzeitige Entlassung geahndet wird, ermöglicht eine Verurteilung wegen Mordes lebenslange Freiheitsstrafen.

Hubigs Vorstoß soll diese Lücke schließen. Tötet jemand allein deshalb, weil das Opfer eine Frau ist, würde die Tat automatisch als Mord eingestuft. Die Neuregelung würde die Rechtslage präzisieren und sicherstellen, dass geschlechterbasierte Gewalt härter bestraft wird.

Die Ministerin betont, dass die Reform notwendig sei, um Feminizide und andere geschlechtsspezifische Tötungen wirksamer zu bekämpfen. Durch die Erweiterung des Mordparagraphen will die Regierung ein stärkeres Signal gegen solche Verbrechen setzen.

Der geplante Gesetzesentwurf würde die strafrechtliche Verfolgung von geschlechtermotivierten Tötungen in Deutschland neu definieren. Bei einer Verabschiedung entfielen rechtliche Schlupflöcher, die bisher oft zu einer Herabstufung auf Totschlag führten. Die Reform könnte dazu führen, dass Täter nach den neuen Kriterien häufiger zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt werden.

Quelle