Lebo M verklagt Comedian wegen "König der Löwen"-Übersetzung – 27 Millionen Dollar gefordert
Philipp KochLebo M verklagt Comedian wegen "König der Löwen"-Übersetzung – 27 Millionen Dollar gefordert
Grammy-prämierter Komponist Lebohang Morake, bekannt als Lebo M, verklagt Comedian Learnmore Jonasi wegen einer umstrittenen Übersetzung des ikonischen Der König der Löwen-Gesangs. Die Klage folgt auf Jonasis Behauptung, die Zulu-Zeile "Nants'ingonyama bagithi Baba" bedeute "Schaut, da ist ein Löwe. Oh mein Gott" – eine Deutung, die Morake als respektlos und wirtschaftlich schädigend zurückweist.
Jonasi, ein simbabwischer Stand-up-Comedian, der bereits bei America's Got Talent auftrat, erhielt die Klageschrift mitten in einer Aufführung während einer aktuellen Show. Im Mittelpunkt des Streits steht ein Podcast aus dem Jahr 2023, in dem Jonasi seine Interpretation des "Circle of Life"-Gesangs präsentierte. Morake, der die Musik komponierte und die Texte mitverfasste, wirft dem Comedian vor, die kulturelle Tragweite des Spruchs ins Lächerliche zu ziehen. Disneys offizielle Übersetzung lautet "Alle huldigen dem König, wir alle verneigen uns vor dem König" – eine Bedeutung, die Morake als tief in der Zulu-Tradition verwurzelt beschreibt.
Die Klage argumentiert, Jonasi habe seine Version als Tatsache dargestellt und nicht als Satire, weshalb der Schutz durch den Ersten Zusatzartikel der US-Verfassung nicht greife. Morakes Anwälte fordern über 20 Millionen US-Dollar Schadensersatz sowie weitere 7 Millionen US-Dollar Strafschadensersatz und werfen dem Comedian vor, gezielt Morakes Werk untergraben zu haben. Jonasi hatte Der König der Löwen in früheren Auftritten bereits kritisiert und die Afrikadarstellung des Films hinterfragt.
Nach Bekanntwerden von Morakes Verärgerung schlug Jonasi vor, gemeinsam mit dem Komponisten ein Video zur Klärung der eigentlichen Bedeutung des Liedes zu drehen. Doch die Klageschrift deutet an, dass Morake dieses Angebot als unzureichend ansieht, um den durch die virale Fehlübersetzung entstandenen Schaden wiedergutzumachen.
Jonasi, ein mehrfach ausgezeichneter Comedian, hat sich bisher nicht öffentlich zu den konkreten Vorwürfen geäußert. Seine Anwälte werden vor Gericht Stellung nehmen, wo die Grenze zwischen Parodie und Rufschädigung voraussichtlich zur zentralen Frage wird. Nun liegt es an den Gerichten zu entscheiden, ob Jonasis Äußerungen als geschützte Satire oder als einklagbarer Schaden zu werten sind. Morakes Rechtsvertreter betonen, die Aussagen des Comedians hätten das Erbe des Gesangs entwertet und messbare finanzielle Verluste verursacht.
Ein Urteil könnte Präzedenzfall dafür werden, wie über kulturelle Werke in der Comedy gesprochen werden darf – insbesondere, wenn Übersetzungen und künstlerische Absicht eine Rolle spielen.






