10 June 2026, 08:01

Neue Vereinbarung sichert Arzneimittelversorgung für Niedersachsens Arztpraxen ab 2023

Niedersachsen: Neuer Vertrag für die ambulante Arzneimittelversorgung

Neue Vereinbarung sichert Arzneimittelversorgung für Niedersachsens Arztpraxen ab 2023

Der Landesapothekerverband (LAV) und die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen haben eine neue Vereinbarung für Praxisbedarf-Arzneimittel unterzeichnet. Ziel ist es, das Versorgungssystem für Apotheken und Arztpraxen zu modernisieren und abzusichern. Die Regelung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

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Die einheitliche, kassenübergreifende Vereinbarung ersetzt ein Flickwerk älterer Absprachen. Sie schafft einen verbindlichen Rahmen für die Belieferung von Arztpraxen mit Praxisbedarf – darunter Impfstoffe und Notfallmedikamente. Zudem gelten nun standardisierte Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln an diesen Bedarf.

Laut Vertrag erhalten Apotheken, die Vertragsärzte mit Impfstoffen beliefern, zunächst 80 Cent pro Dosis. Sobald die vereinbarten Lieferziele erreicht sind, steigt die Vergütung auf einen Euro. Die Vereinbarung stellt sicher, dass es nach dem Auslaufen der alten LAV-Regelungen Ende 2025 zu keinen Versorgungslücken kommt.

Das neue System bietet eine verlässliche und einheitliche Grundlage für die Praxisversorgung. Es umfasst Medikamente, Impfstoffe sowie Materialien für die Behandlung mehrerer Patienten oder Notfälle. Der Vertrag beseitigt Unsicherheiten und setzt klare finanzielle Anreize für Apotheken.

Quelle