11 June 2026, 08:01

Neues Digitales-Gesundheitsgesetz: Warken will ePA und Telematikinfrastruktur reformieren

Arzte fordern 'elektronische Versorgungsstation' neben ePA

Neues Digitales-Gesundheitsgesetz: Warken will ePA und Telematikinfrastruktur reformieren

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat ein neues Digitales-Gesundheitsversorgungs-Gesetz angekündigt, um die digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland zu stärken. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die elektronische Patientenakte (ePA) zu verbessern, die Telematikinfrastruktur (TI) auszubauen und das System widerstandsfähiger zu gestalten. Die Pläne stoßen bei den Akteuren des Gesundheitswesens auf gemischte Reaktionen.

Die AOK-Gesundheitskasse begrüßte die Erweiterung der ePA-Funktionen und die Pläne, den Authentifizierungsprozess zu vereinfachen. Zudem unterstützte sie die Nutzung von Gesundheitsdaten über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ), forderte jedoch einen besseren Zugang zu Versichertendaten für das Versorgungsmanagement. Darüber hinaus schlug die AOK vor, den Einfluss der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der gematik zu stärken – entweder durch eine größere Beteiligung oder erweiterte Stimmrechte.

Ärztinnen und Ärzte reagierten mit vorsichtigem Optimismus: Sie erkannten das Potenzial der Pläne an, betonten jedoch die Notwendigkeit weiterer Nachbesserungen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) forderte eine separate „elektronische Versorgungsmappe“, um sicherzustellen, dass die Daten dauerhaft zugänglich bleiben.

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Dagegen zeigten sich Pflegeeinrichtungen enttäuscht. Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands für Alterssicherung und Behindertenhilfe (VDAB), argumentierte, dass die Langzeitpflege als eigenständiger Bereich behandelt werden müsse. Er unterstrich die Notwendigkeit praxistauglicher digitaler Lösungen und verlässlicher Finanzierung, um spürbare Verbesserungen im Pflegealltag zu erreichen.

Mit dem Digitalen-Gesundheitsversorgungs-Gesetz soll die Gesundheitsinfrastruktur in Deutschland modernisiert werden. Krankenkassen, Ärzteschaft und Pflegeanbieter haben jeweils eigene Bedenken und Forderungen vorgebracht. Die nächsten Schritte werden zeigen, wie wirksam das Gesetz diese Herausforderungen in der Praxis bewältigt.

Quelle