Nürnberger Gericht verurteilt Chefin wegen jahrelangem Lohnbetrug zu 18.000 Euro Strafe
Lara BauerNürnberger Gericht verurteilt Chefin wegen jahrelangem Lohnbetrug zu 18.000 Euro Strafe
Ein Nürnberger Amtsgericht hat die Inhaberin eines Telekommunikationsdienstleisters aus Mittelfranken zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro wegen Lohnbetrugs verurteilt. Das Urteil folgt einer Verurteilung in 193 Fällen von vorenthaltenen und veruntreuten Lohnzahlungen über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Entscheidung des Gerichts ist nun rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.
Die Angeklagte, die zugleich Geschäftsführerin eines zweiten Unternehmens war, hatte ein illegales Lohnsplitting-System betrieben. Sie behauptete fälschlicherweise, einige Mitarbeiter würden zusätzliche geringfügige Teilzeitbeschäftigungen ausüben, um die tatsächliche Höhe der Bezahlung zu verschleiern. Auf diese Weise umging sie die Anmeldung der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung.
Innerhalb der fünf Jahre hinterzog sie den Sozialversicherungsträgern insgesamt rund 59.000 Euro. Das Gericht verhängte eine Strafe von 360 Tagessätzen à 50 Euro, was die Geldstrafe von 18.000 Euro ergibt. Das Urteil bestätigt ihre Schuld in allen Anklagepunkten, darunter systematische Lohnvorenthaltung und Veruntreuung.
Der Fall ist mit einem rechtskräftigen Beschluss abgeschlossen. Die Unternehmenschefin muss die Strafe von 18.000 Euro zahlen, während die Sozialversicherungsträger auf einem Schaden von 59.000 Euro sitzen bleiben. Die Verurteilung unterstreicht die Konsequenzen bei langjährigem Lohnbetrug und Sozialversicherungsbetrug.






