Oberasbach verdoppelt Wassergebühren ab Oktober 2026 drastisch
Oberasbacher Haushalte müssen ab 1. Oktober 2026 fast doppelte Wassergebühren zahlen. Der Stadtrat stimmt über eine überarbeitete Satzung ab, die die bisherige Regelung aus dem Jahr 1995 ersetzt. Hintergrund sind steigende Kosten und neue gesetzliche Vorgaben.
Die Neuregelung löst die Fassung von 1995 ab und entspricht den Standards des Bayerischen Innenministeriums. Sie enthält Anpassungen an die Preisangabenverordnung sowie aktualisierte Bestimmungen zu unbebauten Grundstücksgrößen. Über den Entwurf wird der Stadtrat am 29. Juni 2026 abstimmen; die Änderungen treten am 1. Oktober in Kraft.
Hauptgrund für die Erhöhung ist ein über vier Jahre entstandenes Finanzloch von 2,1 Millionen Euro. Zudem sind die Instandhaltungskosten gestiegen – unter anderem wegen häufigerer schwerer Rohrbrüche. Hinzu kommt, dass Oberasbach nun auch für Anschlussarmaturen verantwortlich ist, was die finanzielle Belastung verstärkt.
Ab dem 1. Juli 2026 wird zudem ein neuer „Wassercent“-Zuschlag von 10 Cent pro Kubikmeter erhoben. Damit sollen Wasserschutzprojekte finanziert und Verluste zwischen Wasserwerk und Haushalten ausgeglichen werden. Die Gesamtgebühr steigt von 2,08 Euro auf 4,12 Euro pro Kubikmeter.
Die überarbeitete Satzung und die Gebührenerhöhungen gelten ab dem 1. Oktober 2026. Die Bürger müssen tiefer in die Tasche greifen, um höhere Instandhaltungskosten und neue Aufgaben zu decken. Ziel ist es, die finanziellen Engpässe zu beheben und die Vorgaben des aktualisierten Rechtsrahmens umzusetzen.






