Preisdeckel für Medikamente bleibt 2026 – BMG verlängert Rabattpflicht für Arzneimittel
Elias FrankePreisdeckel für Medikamente bleibt 2026 – BMG verlängert Rabattpflicht für Arzneimittel
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat bestätigt, dass die Preisdeckelung und die verpflichtenden Rabatte für verschreibungspflichtige Medikamente auch 2026 bestehen bleiben. Die Maßnahmen gelten für Arzneimittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland erstattet werden. Ziel der Entscheidung ist es, die Beitragssätze zu stabilisieren und eine weitere finanzielle Belastung des Systems zu verhindern.
Seit dem 1. Juli 2018 ist ein Inflationsausgleichsmechanismus Teil der Preisdeckelung. Dieser Mechanismus entlastete die Pharmahersteller 2025 mit 170 Millionen Euro und soll 2026 voraussichtlich 79 Millionen Euro bringen. Zu den Maßnahmen gehören zudem verpflichtende Herstellerrabatte, die die gesetzliche Krankenversicherung 2024 bereits um 2,19 Milliarden Euro entlastet haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Pharmaunternehmen Befreiungen beantragen, falls die Regelungen eine unzumutbare Härte darstellen. Für bestimmte Medikamente, die unter §130a Absatz 3a des Sozialgesetzbuchs fallen, können die Preise für neue Arzneimittel mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt werden. Darüber hinaus ermöglicht das Arzneimittel-Lieferengpassvermeidungs- und -verbesserungsgesetz (ALVVG) eine Erhöhung des Basispreises um 50 Prozent für Kinderarzneimittel und versorgungsrelevante Medikamente. Auch die Preisdeckelung für Immunglobuline wurde gelockert, um deren Verfügbarkeit zu sichern.
Das BMG betont, dass auch 2026 weitere Entlastungen notwendig seien, um die Beitragssätze stabil zu halten. Ohne diese Maßnahmen würde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz voraussichtlich auf 2,9 Prozent steigen. Die Entscheidung sichert die fortlaufende finanzielle Unterstützung des Krankenversicherungssystems und adressiert gleichzeitig mögliche Versorgungsengpässe.






