10 June 2026, 00:28

Ramelow scheitert mit Eilantrag gegen Gehaltsdeckel für Abgeordnete der Linken

Schiedsgericht der Linkspartei lehnt Ramelows Vorschlag zur Gehaltsdeckelung ab

Ramelow scheitert mit Eilantrag gegen Gehaltsdeckel für Abgeordnete der Linken

Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, hat versucht, einen Antrag der Linken zu stoppen, der die Gehälter von Abgeordneten deckeln soll. Der Parteivorstand will, dass Mitglieder des Bundestags und des Europäischen Parlaments ihr Einkommen auf den Durchschnittslohn eines Arbeitnehmers begrenzen. Ramelow unternahm rechtliche Schritte, um den Vorschlag zu blockieren, bevor er auf dem Parteitag zur Abstimmung kam.

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Ramelow reichte einen Eilantrag bei der Bundesschiedskommission der Linken ein. Er beantragte eine einstweilige Verfügung, um zu verhindern, dass über den Gehaltsdeckel debattiert wird. Seine Begründung: Der Antrag beeinflusse bereits interne Parteiwahlen und verstoße gegen verfassungsrechtliche Vorgaben.

Das Schiedsgericht wies seinen Antrag zurück. Die Richter begründeten dies damit, dass Ramelow keinen berechtigten Anspruch auf Rechtsschutz habe, da der Antrag noch nicht vom Parteitag beschlossen worden sei. Zudem deuteten sie an, dass sein Ersuchen um gerichtliche Intervention möglicherweise bereits unzulässig sei.

Nach dem Urteil legte Ramelow Berufung ein. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete über die Entscheidung des Schiedsgerichts und dessen Begründung. In der Zeitung wurden die Richter wörtlich mit ihrer Urteilsbegründung zitiert.

Die Entscheidung des Schiedsgerichts bedeutet, dass die Linke ihren Plan zur Deckelung der Abgeordnetengehälter weiterverfolgen kann. Ramelows juristischer Widerstand ist vorerst gescheitert, doch sein Rechtsmittel hält die Auseinandersetzung am Leben. Der Ausgang hängt nun davon ab, ob der Parteitag dem Antrag zustimmt.

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