12 February 2026, 16:07

Sechs Jahre Haft für bewaffneten Drogenhändler nach tödlicher Notwehr in Neu-Ulm

Eine Gruppe von Menschen steht um einen Tisch mit Tellern, Besteck und anderen Gegenständen, mit dem Text "unerwartetes Erscheinen des Anwalts" unten.

Sechs Jahre Haft nach tödlichem Drogendeal in Neu-Ulm - Sechs Jahre Haft für bewaffneten Drogenhändler nach tödlicher Notwehr in Neu-Ulm

Ein 35-jähriger Mann ist wegen seiner Beteiligung an einem tödlich verlaufenen Drogendeal in Neu-Ulm zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Im Mittelpunkt des Falls stand eine gewaltsame Auseinandersetzung, bei der zwei mutmaßliche Räuber mit Messerstichen verletzt wurden – einer von ihnen erlag seinen Verletzungen. Obwohl das Gericht die Tat als Notwehr einstufte, verurteilte es den Angeklagten wegen bewaffneten Drogenhandels.

Der Vorfall ereignete sich während eines Drogengeschäfts, das in Gewalt umschlug. Der Angeklagte, der ein Messer bei sich trug, erstach zwei Angreifer, die ihn überfallen wollten. Einer der Täter, ein 24-Jähriger, starb später an seinen Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann zunächst wegen Totschlags angeklagt. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass er in Notwehr gehandelt habe, und milderte die Anklage. Dennoch wurde er wegen bewaffneten Drogenhandels schuldig gesprochen und zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Dieses Urteil folgt einem allgemeinen Trend in der deutschen Rechtsprechung. In den vergangenen fünf Jahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine strengere Haltung bei bewaffneten Drogendelikten mit Todesfolgen eingenommen. Aktuelle Urteile – etwa von Dezember 2021 und Mai 2024 – sahen lebenslange Haftstrafen für bandenmäßigen Drogenhandel mit Schusswaffen und Mordvorwürfen vor. Die Gerichte betonen dabei die Notwendigkeit einer verstärkten individuellen Risikobewertung und des Schutzes der Öffentlichkeit.

Der Fall aus Neu-Ulm zeigt die rechtlichen Komplexitäten auf, die mit Notwehr in gewalttätigen Drogendelikten einhergehen. Der Angeklagte entging zwar einer Verurteilung wegen Totschlags, erhielt aber dennoch eine erhebliche Haftstrafe wegen bewaffneten Handels. Gleichzeitig verschärfen deutsche Gerichte weiterhin die Strafen für ähnliche Straftaten – ein Zeichen für den wachsenden Fokus auf öffentliche Sicherheit und Abschreckung.