22 March 2026, 12:03

Steuern sparen 2024: Diese Tricks nutzen Sie noch bis Jahresende

Blauer Hintergrund mit weißer Schrift, die besagt, dass Millionen von Amerikanern durchschnittlich $800 pro Jahr an Gesundheitsversicherungsprämien unter dem Inflation Reduction Act sparen, mit einem Logo.

Mit diesen Tipps können Sie noch Steuern sparen bis zum Jahresende - Steuern sparen 2024: Diese Tricks nutzen Sie noch bis Jahresende

Steuersparen bis Jahresende: Diese Möglichkeiten haben deutsche Steuerzahler noch 2024

Zum Jahresende hin gibt es für Steuerzahler in Deutschland noch mehrere Wege, die Steuerlast bis zum 31. Dezember zu verringern. Ob Handwerkerrechnungen, Steuerklassenwechsel oder die Optimierung von Werbungskosten – mit einigen gezielten Maßnahmen lassen sich spürbare Ersparnisse erzielen. Experten raten, jetzt Ausgaben, Freibeträge und Bescheinigungen zu prüfen, um alle verfügbaren Vorteile auszuschöpfen.

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Handwerker- und Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter können 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten für Handwerkerleistungen oder Gartenarbeiten von der Steuer absetzen – maximal jedoch 6.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Aufträge bis Jahresende erteilt und bezahlt werden.

Werbungskosten bündeln und Arbeitnehmerfreibetrag nutzen Arbeitnehmer mit hohen berufsbedingten Ausgaben – etwa für Fachliteratur, Berufskleidung oder Umzugskosten – sollten diese noch bis zum 31. Dezember zusammenfassen. Nur wenn die Summe den Grundfreibetrag von 1.230 Euro übersteigt, lohnt sich der Abzug. Wer jährlich mehr als 600 Euro an Werbungskosten hat oder mindestens 1.830 Euro nachweisen kann, sollte bis zum 30. November einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.

Steuerklasse für Verheiratete prüfen – besonders bei Einkommensänderungen Verheiratete Paare sollten ihre Steuerklassenkombination überprüfen, insbesondere wenn sich die Einkommensverhältnisse verschoben haben. Günstige Kombinationen (III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor) gelten ab dem ersten Tag des Monats nach dem Zusammenziehen nach einer Trennung. Der Splittingvorteil wird jedoch erst im Rahmen der jährlichen Steuererklärung berücksichtigt.

Kapitalerträge und Freistellungsaufträge optimieren Anleger müssen ihre Freistellungsaufträge für Zinsen und Kapitalerträge bei der Bank prüfen. Wer Verluste mit Gewinnen verrechnen möchte, sollte bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen. Geringverdiener mit Kapitalvermögen sollten zudem checken, ob ihr Nichtveranlagungsbescheid noch gilt, um die Abgeltungsteuer zu vermeiden.

Außergewöhnliche Belastungen und Fortbildungskosten clever timen Arztrechnungen lassen sich als außergewöhnliche Belastungen absetzen – allerdings erst, wenn die individuelle "zumutbare Belastungsgrenze" überschritten wird. Bei Weiterbildungen kann es sich lohnen, die Rechnung für einen 2025er-Kurs noch in diesem Jahr zu begleichen, um den Freibetrag auszuschöpfen. Falls der Freibetrag 2025 ohnehin nicht erreicht wird, können Ausgaben besser auf 2026 verschoben werden.

Fristen beachten: Lohnsteuerermäßigung ab Oktober möglich Das Verfahren zur Lohnsteuerermäßigung nach § 39e EStG startet zwar jedes Jahr am 1. Oktober, einen strikten Stichtag für Anträge gibt es jedoch nicht.

Wer jetzt noch handelt, kann seine Steuerlast deutlich senken. Besonders lohnend sind die Überprüfung von Handwerkerrechnungen, Werbungskosten und der Steuerklasse. Wer vorausschauend plant und fristgerecht die nötigen Anträge stellt, profitiert am meisten von den steuerlichen Spielräumen.

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