Strengere Regeln für Medizinprodukte: Was sich in Apotheken jetzt ändert
Lara BauerStrengere Regeln für Medizinprodukte: Was sich in Apotheken jetzt ändert
Neue Regeln für die Abgabe von Medizinprodukten in Apotheken
Ab sofort gelten neue Vorschriften für die Abgabe von Medizinprodukten in Apotheken, darunter auch Verbandsmaterialien. Die Änderungen betreffen die Verschreibungspraxis, die Erstattungsmodalitäten sowie die Rolle der Apotheker bei der Überprüfung der Produkte. Für bestimmte Wundversorgungsprodukte wurde eine Übergangsphase eingeführt, um den Umstellungsprozess zu erleichtern.
Verbandsmaterialien zählen zu den Medizinprodukten und können auf Kosten der Krankenkasse verordnet werden. Bei der Verschreibung müssen Ärzte den genauen Produktnamen sowie die Pharmazentralnummer (PZN) des Herstellers angeben. Fehlt die PZN, sind Apotheker verpflichtet, vor der Abgabe Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt zu halten.
Für Medizinprodukte gelten strengere Abgaberegeln als für Arzneimittel. Im Gegensatz zu Medikamenten ist hier keine Substitution erlaubt, und Korrekturmöglichkeiten im Rahmen des Rahmenvertrags entfallen. Zudem obliegt es nicht den Apotheken zu prüfen, ob ein Verbandsmaterial zu den betroffenen Produktkategorien gehört.
Aktuell sind nur wenige Wundversorgungsprodukte in Anlage V der Arzneimittelrichtlinie aufgeführt. Grund dafür ist die bisherige Unsicherheit über die erforderlichen Studienparameter für eine Aufnahme. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird jedoch weitere Produkte auf eine mögliche Listenaufnahme prüfen.
Für bestimmte Wundversorgungsartikel gilt eine Schonfrist: Produkte, die noch nicht in Anlage V gelistet sind, können bis Ende 2023 erstattet werden. Eine längere Übergangsregelung ermöglicht es anderen, nicht gelisteten Wundversorgungsprodukten, bis Ende 2026 erstattungsfähig zu bleiben.
Die aktualisierten Vorschriften bringen klarere Verschreibungsregeln für Verbandsmaterialien und einen gestuften Ansatz für die Erstattungsfähigkeit mit sich. Apotheken müssen zwar keine Produktkategorien mehr prüfen, dafür aber sicherstellen, dass die Verordnungen alle erforderlichen Angaben enthalten. Ziel der Änderungen ist es, den Prozess zu vereinfachen und gleichzeitig Zeit zu lassen, damit mehr Produkte die geforderten Standards erfüllen können.






