23 March 2026, 20:01

250 Frauen fordern Zehn-Punkte-Plan gegen männliche Gewalt und digitale Übergriffe

Frauen in grünen T-Shirts bei einer Demonstration, die weiße Schilder halten, mit mehreren Mädchen dahinter.

250 Frauen fordern Zehn-Punkte-Plan gegen männliche Gewalt und digitale Übergriffe

Ein Bündnis von 250 prominenten Frauen in Deutschland hat einen Zehn-Punkte-Plan zur Bekämpfung männlicher Gewalt vorgestellt. Die Vorschläge umfassen schärfere Gesetze gegen digitale Gewalt, klarere Definitionen von sexueller Einwilligung sowie neue Straftatbestände. Ihre Forderungen haben bereits eine Reaktion des Bundesjustizministeriums ausgelöst, das derzeit Gesetzesentwürfe zu zentralen Anliegen der Gruppe erarbeitet.

Die Initiative drängt auf rasche gesetzliche Änderungen, um digitale Gewalt einzudämmen. Gefordert wird unter anderem ein Verbot von KI-gestützten "Nacktbild-Apps", die ohne Zustimmung Kleidung auf Fotos entfernen. Zudem soll die nicht einvernehmliche Erstellung sexualisierter Deepfakes unter Strafe gestellt werden. Ergänzt wird dies durch den Ruf nach einem neuen Digitalen Schutzgesetz, das Plattformen verpflichtet, schädliche Inhalte zügig zu löschen und Verantwortliche zu identifizieren.

Ein weiterer zentraler Vorschlag ist die Einführung von "Femizid" als eigenständigen Straftatbestand im deutschen Strafgesetzbuch. Das Bündnis argumentiert, dass dies die gerichtliche Behandlung geschlechtsspezifischer Tötungsdelikte verbessern würde. Der Plan sieht darüber hinaus ein "Only-Yes-means-Yes"-Modell für Sexualstraftaten vor – Schweigen oder fehlender Widerstand würden demnach nicht mehr als Zustimmung gewertet.

Das Justizministerium hat in einigen Punkten bereits Bewegung signalisiert. Ein Gesetzesentwurf, der Anfang 2026 angekündigt wurde, enthält Maßnahmen gegen Deepfake-Missbrauch sowie die Schaffung eines Femizid-Tatbestands. Unklar bleibt jedoch bisher der genaue Umfang und aktuelle Stand der Vorlage.

Die Vorschläge des Bündnisses zielen auf Lücken in der deutschen Rechtsprechung zu Gewalt gegen Frauen – sowohl im digitalen als auch im analogen Raum. Sollten die Änderungen umgesetzt werden, würden sie rechtliche Maßstäbe für Einwilligung, digitale Gewalt und geschlechtsspezifische Tötungsdelikte neu definieren. Die Entwürfe des Justizministeriums deuten an, dass einige Reformen bereits auf dem Weg sind, auch wenn ihre finale Ausgestaltung noch offen ist.

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