Bayern führt verbindliche Ganztagsbetreuung für Grundschüler bis 16 Uhr ein
Elias FrankeBayern führt verbindliche Ganztagsbetreuung für Grundschüler bis 16 Uhr ein
Bayern erweitert Betreuungsangebot für Grundschulfamilien
Ab dem Schuljahr 2026/2027 müssen Kommunen in Bayern eine betreute Nachmittagsbetreuung bis 16 Uhr an jedem Wochentag anbieten. Die neuen Regelungen sehen zudem eine verbindliche Ferienbetreuung für Kinder in der gesamten Region vor.
Die Änderungen wurden von Martina Wilhelm, Bürgermeisterin von Missen-Wilhams, während einer jüngsten Gemeinderatssitzung bekannt gegeben. Sie erläuterte die gesetzlichen Vorgaben, die künftig für alle bayerischen Kommunen gelten werden.
Dem neuen System zufolge haben Eltern künftig einen Anspruch auf ganztägige Betreuung für ihre grundschulpflichtigen Kinder. Dazu gehört die Betreuung bis 16 Uhr von Montag bis Freitag. Zusätzlich muss eine Ferienbetreuung sichergestellt werden, um berufstätigen Familien ganzjährig verlässliche Betreuungsmöglichkeiten zu bieten.
Obwohl das Gesetz 2026 in Kraft tritt, ist noch unklar, wie viele Kommunen bereits konkrete Umsetzungspläne ausgearbeitet haben.
Die ausgeweiteten Betreuungsregelungen gelten ab dem Schuljahr 2026/2027 für jede Kommune in Bayern. Die lokalen Behörden müssen nun eine betreute Betreuung an Wochentagen sowie in den Ferien für Grundschulkinder organisieren. Ziel der Änderungen ist es, berufstätige Eltern durch zuverlässigere Betreuungsangebote zu entlasten.






