Bayerns Pferdehöfe kämpfen um ihre Zukunft nach strengem Gerichtsurteil
Elias FrankeBayerns Pferdehöfe kämpfen um ihre Zukunft nach strengem Gerichtsurteil
Kleinere Pferdehöfe und Pensionsställe in Bayern sehen sich schärferen Bauregeln gegenüber. Ein aktuelles Gerichtsurteil erschwert es ihnen, zu expandieren, sofern sie nicht nachweisen können, dass ihr Betrieb tatsächlich landwirtschaftlichen Charakter hat. Viele riskieren nun, die Privilegien zu verlieren, die ihnen Bauten in ländlichen Gebieten ermöglichen.
Das Bayerische Verwaltungsgericht setzte mit der Ablehnung eines Erweiterungsantrags für einen Pensionsstall einen richtungsweisenden Präzedenzfall. Die Richter urteilten, dass der Betrieb die Kriterien für eine landwirtschaftliche Einstufung nicht erfülle. Diese Entscheidung stellt nun auch andere ähnliche Betriebe vor strengere Prüfungen.
Um als landwirtschaftlich anerkannt zu werden, muss ein Hof nachhaltig wirtschaften, langfristig tragfähig sein und Mindestanforderungen an Größe und Gewinn erfüllen. Pensionsställe müssen zudem einen direkten Bezug zur Flächennutzung nachweisen – etwa durch den Anbau von eigenem Futter. Fehlt dieser Zusammenhang, droht die Einstufung als gewerblicher statt als landwirtschaftlicher Betrieb.
Besonders betroffen sind kleine Pensionsbetriebe. Gerichte prüfen nun, ob diese eher Dienstleistungen rund um die Pferdehaltung anbieten als selbst zu wirtschaften. Wird der Betrieb als gewerblich eingestuft, entfällt der Zugang zu Baugenehmigungen in ländlichen Gebieten sowie zu anderen landwirtschaftlichen Vergünstigungen.
Laut regionalen Berichten haben einige Höfe seit dem Urteil bereits Anträge zurückgezogen oder wurden abgelehnt. Allerdings gibt es bis März 2026 keine offiziellen Zahlen, wie viele Betriebe bayernweit betroffen sind.
Die Entscheidung sorgt bei vielen Pensionsställen in ländlichen Regionen für Verunsicherung. Wer den landwirtschaftlichen Charakter seines Betriebs nicht belegen kann, könnte künftig Schwierigkeiten haben, zu expandieren oder Genehmigungen zu erhalten. Ausschlaggebend ist, wie stark der jeweilige Betrieb tatsächlich landwirtschaftlich geprägt ist – und nicht auf gewerbliche Dienstleistungen setzt.






