BGH entscheidet: Dürfen Privatpersonen Autokonzernen Verbrenner-Verbot aufzwingen?
Finn HerrmannBundesgerichtshof verhandelt im März Klimaklagen gegen Autohersteller - BGH entscheidet: Dürfen Privatpersonen Autokonzernen Verbrenner-Verbot aufzwingen?
Bundesgerichtshof prüft Klimaklage: Können Privatpersonen Autokonzernen Verbrenner-Verbot erzwingen?
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird im März über einen richtungsweisenden Rechtsstreit zur Klimaverantwortung verhandeln. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Einzelpersonen Autokonzern dazu verpflichten können, den Verkauf von Benzin- und Diesel-Fahrzeugen zu stoppen. Die Kläger argumentieren, dass übermäßige CO₂-Emissionen ihre Persönlichkeitsrechte verletzen.
Betroffen sind BMW und Mercedes-Benz. Beide Hersteller hatten in früheren Instanzen Recht bekommen, doch Umweltschützer kämpfen um eine Revision. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Klagen eingereicht und behauptet, die Emissionen der Konzerne beeinträchtigten das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Gefordert wird ein Stopp der Produktion und des Verkaufs von Verbrennermotoren.
Die Landgerichte in München und Stuttgart wiesen die Klagen zunächst ab. Die Richter urteilten, dass solche Forderungen nicht gegen private Unternehmen durchsetzbar seien. Die DUH legte jedoch Berufung ein – nun entscheidet der BGH.
Am 25. März 2026 hatte der BGH bereits klargestellt, dass ähnliche Klimaklagen gegen den Staat zulässig sind – nicht aber gegen Autokonzerne. Die anstehenden Verhandlungen werden nun prüfen, ob Privatpersonen Hersteller direkt wegen ihrer Emissionen belangen können.
Das Urteil könnte Präzedenzfall für künftige Klimaprozesse werden. Gibt der BGH der DUH Recht, drohen den Konzernen strengere rechtliche Auflagen zur Emissionsreduktion. Scheitert die Klage, bleiben die bisherigen Urteile bestehen – und Klimaschutz bleibt vor allem Aufgabe der Politik, nicht privater Klagen.
Die Entscheidung des BGH wird zeigen, ob Einzelne Autokonzerne wegen CO₂-Ausstoßes verklagen dürfen. Ein Erfolg gegen BMW und Mercedes-Benz könnte eine Welle weiterer Prozesse auslösen. Aktuell müssen keine deutschen Hersteller mit unmittelbaren Konsequenzen aus diesen Fällen rechnen.
Die märzlichen Verhandlungen werden die endgültige Antwort liefern.






