08 April 2026, 08:04

Brandenburgs Justiz soll künftig ohne religiöse Symbole urteilen

Altes Buch mit einer Adler-Illustration auf dem Titelblatt der ersten Auflage der deutschen Verfassung, mit Text und einer Abbildung einer Person.

Brandenburgs Justiz soll künftig ohne religiöse Symbole urteilen

Brandenburg plant Neutralitätsgesetz für die Justiz

Brandenburg bereitet die Einführung eines Neutralitätsgesetzes für seine Justiz vor. Die geplanten Regelungen würden Richtern und Staatsanwälten verbieten, religiöse oder politische Symbole im Gerichtssaal zu tragen. Gegenstände wie Kopftücher, Kippas oder Kreuze könnten während gerichtlicher Verfahren untersagt werden.

Der Vorstoß folgt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Damals entschied das Gericht, dass sichtbar getragene religiöse Symbole von Amtsträgern das öffentliche Vertrauen in eine unparteiische Rechtsprechung untergraben könnten.

Die rot-schwarze Koalitionsregierung des Landes treibt die Gesetzgebung voran. Ziel ist es, jeden Anschein von Befangenheit in Gerichtssälen zu vermeiden. Das Gesetz würde muslimischen Frauen, die ein Kopftuch tragen, jedoch nicht den Zugang zur juristischen Ausbildung verwehren.

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Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, unterstützt den Plan grundsätzlich. Er plädiert dafür, die Regelungen auch auf Laienrichter und sogar sichtbare Tattoos auszuweiten. Kirschnick verwies zudem auf einen früheren Fall, in dem eine Referendarin, die ein Kopftuch tragen wollte, stattdessen einer betreuenden Staatsanwältin zugewiesen wurde.

Mehrere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Neutralitätsgesetze eingeführt. Das brandenburgische Justizministerium hat noch nicht bestätigt, wann das Gesetzgebungsverfahren beginnen soll. Die Verzögerung lässt den Zeitplan für die Umsetzung unklar.

Das zentrale Anliegen bleibt jedoch deutlich: Das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz soll gestärkt werden. Behörden betonen, dass es bei dem Gesetz um den äußeren Eindruck gehe – nicht um die Einschränkung persönlicher Überzeugungen außerhalb des Gerichtssaals.

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde es eine bedeutende Veränderung für das brandenburgische Rechtssystem bedeuten. Religiöse und politische Symbole wären bei Richtern und Staatsanwälten während Prozessen nicht mehr sichtbar. Das Land würde sich damit anderen Bundesländern anschließen, die solche Neutralitätsregelungen bereits umgesetzt haben.

Quelle