Bundestag lehnt Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ab
Lara BauerBundestag lehnt Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ab
Ein Vorschlag, die Vorauszahlungen für Unterhaltsvorschüsse für Alleinerziehende zu kürzen, hat im Bundestag breite Ablehnung ausgelöst. Kommunale Spitzenverbände argumentieren, die Kosten seien seit der Reform 2017 explodiert, doch Kritiker warnen, dass die Maßnahme benachteiligte Familien hart treffen würde. Politiker aus mehreren Parteien lehnen den Plan nun kategorisch ab.
Die Debatte entbrannte, nachdem lokale Behörden eine Reduzierung der Unterhaltsvorschusszahlungen vorgeschlagen hatten – mit Verweis auf stark gestiegene Ausgaben. Seit der Reform 2017 haben sich die Kosten vervierfacht. Damals hatte die Regierung das Anspruchsalter für Kinder von 12 auf 18 Jahre angehoben und die bisherige sechjährige Bezugsdauer aufgehoben.
Der Widerstand formierte sich schnell über alle Parteigrenzen hinweg. Misbah Khan, stellvertretende Vorsitzende der Grünen, nannte die geplanten Kürzungen "inakzeptabel" und warnte, sie würden Hunderttausende Kinder und Alleinerziehende treffen. Jasmina Hostert von der SPD pflichtete ihr bei und betonte, dass diese Leistungen für viele Familien in Not überlebenswichtig seien.
Auch Martin Reichardt, familienpolitischer Sprecher der AfD, lehnte den Vorschlag ab, schlug jedoch alternative Einsparungen vor. Statt Alleinerziehende zu belasten, forderte er Kürzungen bei der Ukraine-Hilfe und Maßnahmen gegen illegale Migration. Heidi Reichinnek von der Linken verurteilte den Plan indes als "eine absolute Schande".
Khan ging noch einen Schritt weiter und forderte schärferes Vorgehen gegen säumige Elternteile, die Unterhalt zahlen könnten, es aber nicht täten. Sie argumentierte, die Behörden müssten die Zahlungen konsequenter eintreiben, anstatt die alleinerziehenden Eltern zu bestrafen, die ihre Kinder versorgten.
Der Vorschlag stößt im Parlament nun auf massiven Widerstand. Da sich mehrere Parteien gegen die Kürzungen stellen, erscheint eine Änderung der Unterhaltsvorschussregelungen unwahrscheinlich. Stattdessen könnte der Fokus darauf liegen, ausstehende Unterhaltszahlungen von leistungsfähigen, nicht betreuenden Elternteilen einzufordern.






