15 March 2026, 22:01

Bürgergeld 2026: Wer bis zu 200 Euro mehr bekommt – und wer leer ausgeht

Ein aufgeschlagenes Buch mit einer handschriftlichen genealogischen Tafel einer deutschen Familie, mit Text, der die Abstammung der Familie beschreibt.

Bürgergeld 2026: Wer bis zu 200 Euro mehr bekommt – und wer leer ausgeht

Sozialleistungen in Deutschland bleiben 2026 unverändert – doch manche Empfänger erhalten mehr Geld

Die Bürgergeld-Regelungen der Bundesregierung sehen Zuschläge für besondere Bedarfe vor, die berechtigten Beziehern bis zu 200 Euro zusätzlich pro Monat bringen können.

Alleinstehende Eltern mit kleinen Kindern könnten die höchsten Aufschläge erhalten. Ein Elternteil mit einem Kind unter sieben Jahren kann einen Zuschlag von 36 Prozent beantragen – das entspricht etwa 203 Euro extra im Monat. Größere Familien oder Haushalte mit älteren Kindern könnten je nach Situation zwischen 12 und 60 Prozent mehr erhalten.

Auch Menschen mit Behinderungen profitieren, wenn sie Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder Unterstützung erhalten. Diese Gruppe hat Anspruch auf einen Aufschlag von 35 Prozent, was in etwa 200 Euro monatlich ausmacht. Schwangere Frauen erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche einen zusätzlichen Zuschlag von 17 Prozent – rund 100 Euro.

Zudem gibt es kleinere, aber regelmäßige Zuschüsse: Haushalte, die ihr Wasser separat erwärmen, erhalten monatlich 12,95 Euro für die Warmwasserkosten. Wie viele Menschen derzeit diese Zuschläge beziehen, hat die Regierung nicht bekannt gegeben.

Die regulären Bürgergeld-Sätze bleiben im kommenden Jahr jedoch unverändert. Die zusätzlichen Zahlungen gelten nur für Personen, die die spezifischen Kriterien der Bürgergeld-Regelungen erfüllen.

Die Zuschläge richten sich an Gruppen mit höheren Lebenshaltungskosten, etwa Eltern, Schwangere und Menschen mit Behinderungen. Während die Grundleistungen eingefroren bleiben, könnten berechtigte Empfänger dennoch bis zu 200 Euro mehr pro Monat erhalten. Genauere Zahlen zur Inanspruchnahme dieser Zuschläge liegen bisher nicht vor.

Quelle