25 February 2026, 16:06

FC Bayern II kassiert 26.000 Euro Strafe und Punktabzug nach Pyro-Chaos

Ein Fußballfeld mit grünem Rasen, weißen Begrenzungslinien und einem weißen Pfosten mit einer roten und weißen Flagge auf dem Elfmeterpunkt.

Strafe und Punktabzug für FC Bayern - FC Bayern II kassiert 26.000 Euro Strafe und Punktabzug nach Pyro-Chaos

Bayern München II mit 26.000 Euro Strafe und Punktabzug belegt

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Die zweite Mannschaft des FC Bayern München wurde mit einer Geldstrafe von 26.000 Euro und einem Punktabzug bestraft, nachdem Fans während eines Spiels in der Regionalliga Bayern Pyrotechnik gezündet hatten. Der Vorfall ereignete sich beim Auswärtsspiel gegen den SV Wacker Burghausen am 5. Dezember und führte zweimal zu einer Spielunterbrechung wegen Sicherheitsbedenken.

Dies ist bereits der zehnte derartige Verstoß von Bayern-Anhängern in der aktuellen Saison, wobei vor diesem Spiel offiziell keine früheren Vorfälle dokumentiert wurden.

Die Liga hat ein endgültiges Urteil gefällt und sowohl die finanzielle Strafe als auch den Punktabzug bestätigt. Die Entscheidung ist bereits in der aktualisierten Tabelle berücksichtigt.

Während der Partie hatten Bayern-Fans pyrotechnische Gegenstände entzündet, wodurch eine Gefahr für die Spieler entstand und der Schiedsrichter das Spiel zweimal unterbrechen musste. Dem Verein droht nun eine zivilrechtliche Klage, um die Strafe von dem Verantwortlichen zurückzufordern – sofern dieser ermittelt wird. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs ermöglicht es Bayern, vom Täter Schadensersatz zu verlangen.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Strafe innerhalb eines Jahres reduziert wird, falls der Täter durch gezielte Ermittlungen identifiziert wird. Zudem könnte der Punktabzug rückgängig gemacht werden, wenn der Club innerhalb von drei Monaten nach Feststellung des Verantwortlichen einen offiziellen Antrag stellt.

Das Urteil stellt eine harte Reaktion auf die wiederholten Verstöße von Bayern-Fans dar. Der Verein muss nun nicht nur mit den unmittelbaren Konsequenzen umgehen, sondern auch prüfen, ob er die Verluste zurückerstatten kann, falls der Täter ermittelt wird. Die Entscheidung der Liga unterstreicht die zunehmende Überwachung des Fanverhaltens in unterklassigen Spielen.