Mann zu Millionenstrafe wegen Steuerhinterziehung in Maskenverkaufsfall verurteilt - Fünf Jahre Haft für Maskendealer: Millionenbetrug in der Pandemie
Ein bayerischer Unternehmer ist wegen Steuerhinterziehung und weiterer Straftaten zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Im Mittelpunkt des Falls stand der Verkauf von FFP2-Masken während der Coronavirus-Pandemie, bei dem er Millionen an Steuern hinterzogen hatte. Das Urteil erfolgte im Rahmen einer Verständigung, in der er die Vorwürfe eingestanden hatte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass eine mögliche Berufung offensteht.
Das Gericht stellte fest, dass der Unternehmer 9,1 Millionen Euro an Unternehmenssteuern und 1,6 Millionen Euro an Einkommensteuer vorenthalten hatte. Die Straftaten ereigneten sich während der Lieferung von Millionen Masken an das deutsche Bundesgesundheitsministerium auf dem Höhepunkt der Pandemie.
Bei den Ermittlungen wurden zudem zwei gefälschte slowenische Ausweisdokumente in seinem Besitz entdeckt, mit denen er seine wahre Identität verschleiern wollte. Außerdem fand sich eine geladene Pistole samt Munition – obwohl er über keinen Waffenbesitzschein verfügte. Die Waffe wurde mit seinem Einverständnis informell beschlagnahmt.
Der Unternehmer hatte zuvor unter Berufung auf einen angeblichen Diplomatenstatus von São Tomé und Príncipe Immunität beansprucht. Das Gericht wies diesen Einwand als ungültig zurück. Seine Vorstrafen wegen Finanzdelikten flossen in die Höhe der Strafe mit ein.
Im Rahmen des Urteils ordnete das Gericht die Einziehung der hinterzogenen Steuerbeträge an. Der Fall zählt zu den wenigen prominenten Verfahren im Zusammenhang mit pandemiebezogenen Lieferverträgen in Deutschland, die zu einer Verurteilung führten.
In den vergangenen fünf Jahren gab es keine weiteren bedeutenden Fälle von Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit COVID-19-Beschaffungsgeschäften, die zu Verurteilungen führten. Zwar kam es zu vereinzelten Ermittlungen, die meisten mündeten jedoch nicht in Gerichtsverfahren.
Dem Unternehmer droht nun eine lange Haftstrafe, sofern das Urteil nicht in der Berufungsinstanz aufgehoben wird. Die Einziehungsanordnung stellt sicher, dass die eingezogenen Gelder zur Begleichung der ausstehenden Steuerschulden verwendet werden. Der Fall bleibt einer der wenigen im Zusammenhang mit Pandemie-Verträgen, die in Deutschland zu einer Verurteilung führten.






