Gericht bestätigt Abriss eines illegalen Feldwegs in Moorschutzgebiet
Philipp KochGericht bestätigt Abriss eines illegalen Feldwegs in Moorschutzgebiet
Landwirte in einem geschützten Moorgebiet haben ohne Genehmigung einen 150 Meter langen Zufahrtsweg angelegt. Die örtlichen Behörden ordneten nach Feststellung der Rechtswidrigkeit des Baus dessen Abriss an. Nun hat ein Gericht den Fall entschieden und die Abrissverfügung bestätigt.
Der Weg sollte den Zugang zu westlich gelegenen Feldern ermöglichen und war an einigen Stellen bis zu fünf Meter breit. Die ersten 100 Meter wurden mit Schotter und Geotextilien befestigt. Nachbarn meldeten die Baumaßnahmen, woraufhin eine Kontrolle stattfand und die Arbeiten sofort gestoppt wurden.
Die Behörden lehnten den Antrag der Landwirte auf nachträgliche Genehmigung ab. Auch Anträge für weitere Bauten, darunter Schafunterstände, wurden vom Landkreis abgelehnt. Die Landwirte reichten daraufhin Klage ein und beriefen sich darauf, dass ihre Arbeiten unter landwirtschaftliche Ausnahmetatbestände fielen.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Die Richter stellten fest, dass der Weg das ökologische Gleichgewicht und die Funktionsfähigkeit des Moores beeinträchtige. Zudem bestätigten sie, dass die Landwirte nicht als privilegierter landwirtschaftlicher Betrieb gelten – somit seien die üblichen Baubestimmungen anzuwenden.
Das Gericht betonte außerdem, dass für den Weg eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich gewesen wäre. Die Argumentation der Landwirte, der Abriss verletze ihre Rechte, wies es zurück und erklärte die Beseitigung für rechtmäßig.
Nun muss der Weg zurückgebaut werden; bei Nichteinhaltung drohen den Landwirten Bußgelder. Das Urteil unterstreicht, dass selbst landwirtschaftliche Tätigkeiten in Schutzgebieten der erforderlichen Genehmigungen bedürfen. Die Behörden werden den Standort weiter überwachen, um die Regeneration des Moores zu gewährleisten.






