Grünen-Chefin Dröge droht mit Klage gegen Bundeswehr-Sondervermögen
Grünen-Chefin Katharina Dröge wirft der Bundesregierung vor, gegen verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Verwendung des Sondervermögens für die Bundeswehr zu verstoßen. Sie behauptet, die Ampelkoalition habe sich nicht an die vereinbarten Regeln gehalten, wie diese Mittel eingesetzt werden sollen. Streitpunkt ist ein 2022 beschlossenes Modell, das zusätzliche Rüstungsausgaben außerhalb des regulären Haushalts ermöglicht – ohne die üblichen Schuldengrenzen zu berühren.
Der Sonderfonds für die Bundeswehr war 2022 eingerichtet worden, um die Investitionen in die Landesverteidigung zu stärken. Er erlaubt es der Regierung, die Militärausgaben zu erhöhen, ohne das Defizit im Hauptetat zu vergrößern. Aus den Planungsunterlagen für 2025 bis 2026 gehen höhere Zuweisungen für Infrastruktur und öffentliche Vorhaben hervor, doch die genauen Ausgaben bleiben unklar.
Dröge betont, die Grünen hätten bei den Verhandlungen strenge Auflagen für die Verwendung dieser Gelder durchgesetzt. Die Mittel sollten lediglich als zusätzliche Ressourcen dienen und nicht bestehende Haushaltsposten ersetzen. Nun jedoch, so ihre Kritik, missachte die Regierung diese Bedingungen.
Normalerweise setzen die Grünen auf politische Debatten statt auf juristische Auseinandersetzungen. Doch Dröge räumt ein, dass man notfalls den Weg vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gehen müsse. Eine Klage sei das "letzte Mittel", um die Einhaltung der Regeln zu erzwingen.
Unterstützung für die Position der Grünen kommt mittlerweile auch aus unerwarteten Reihen: Selbst konservative Wirtschaftskreise äußern sich kritisch über die zweckentfremdete Verwendung des Fonds.
Der Konflikt zeigt die Spannungen bei der Finanzierung der Bundeswehr auf. Sollten die Grünen tatsächlich klagen, müsste das Gericht klären, ob der Fonds gegen verfassungsrechtliche Haushaltsregeln verstößt. Ein Urteil hätte direkte Auswirkungen auf künftige Rüstungsausgaben und die gesamte Finanzplanung des Bundes.






