Illegale Arbeit in Deutschland: Maler ohne Aufenthaltserlaubnis verurteilt und abgeschoben
Elias FrankeIllegale Arbeit in Deutschland: Maler ohne Aufenthaltserlaubnis verurteilt und abgeschoben
Zwei Maler, die illegal in Deutschland gearbeitet haben, sind zu Geldstrafen verurteilt und zur Ausreise aufgefordert worden. Zollbeamte des Amts Regensburg deckten den Verstoß bei einer Routinekontrolle auf. Beide Männer verfügten lediglich über vorläufige tschechische Aufenthaltstitel, die ihnen keine Arbeitserlaubnis für Deutschland erteilten.
Die Überprüfung fand in einem örtlichen Malereibetrieb statt, in dem die beiden Beschäftigten – 34 und 43 Jahre alt – tätig waren. Die Behörden stellten fest, dass keiner der beiden über die erforderliche deutsche Aufenthaltserlaubnis für eine legale Beschäftigung verfügte. Daraufhin wurde umgehend ein Verfahren wegen ihres illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Die Höhe der Strafen richtete sich nach der Dauer ihres Aufenthalts und ihren Einkünften. Der 34-Jährige musste 2.300 Euro zahlen, während der 43-Jährige mit 300 Euro bestraft wurde. Beide wurden angewiesen, Deutschland unverzüglich zu verlassen.
Der Fall unterstreicht, wie wichtig eine gültige Arbeitserlaubnis für die Beschäftigung bei einem deutschen Unternehmen ist. Ohne entsprechenden Aufenthaltstitel drohen ausländischen Arbeitnehmern Bußgelder und Abschiebung. Den beiden Männern wurde keine weitere Frist gewährt, um im Land zu bleiben.






