Jay-Z wehrt sich mit Verleumdungsklage nach abgelehntem Missbrauchsverfahren
Philipp KochJay-Z wehrt sich mit Verleumdungsklage nach abgelehntem Missbrauchsverfahren
Jay-Z hat sich zu einer Klage wegen sexuellen Übergriffs geäußert, die 2024 gegen ihn eingereicht wurde. Der Fall, in den auch Sean "Diddy" Combs verwickelt war, wurde Anfang des folgenden Jahres abgewiesen. Trotz des Rechtsstreits besuchte der Rapper nur Stunden nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine hochkarätige Veranstaltung.
In der Klage wurden Jay-Z und Combs beschuldigt, eine Frau auf einer Party im Jahr 2000 unter Drogen gesetzt und vergewaltigt zu haben. Beide Männer wiesen die Vorwürfe zurück, und das Verfahren wurde im Februar 2025 eingestellt. Die Abweisung erfolgte mit Rechtskraft, was bedeutet, dass die Klägerin die Beschwerde nicht erneut einreichen kann.
Im März 2026 ging Jay-Z rechtlich in die Offensive. Er reichte eine Verleumdungsklage gegen die Klägerin und ihre Anwälte ein und warf ihnen Erpressung sowie mutwillige Verfolgung vor. Sein Anwaltsteam betonte, dass er die Identität der Klägerin in seiner Gegenklage nicht preisgeben wolle.
Der Rapper bezeichnete die ursprüngliche Klage als zutiefst verstörend. Er gab an, von den Vorwürfen "zerbrochen" zu sein, und lehnte jeden Vergleich ab. Trotz der juristischen Auseinandersetzungen besuchte er am Tag nach Einreichung der Klage mit seiner Familie die Premiere von Mufasa: Der König der Löwen in Los Angeles.
Stand März 2026 läuft das Verleumdungsverfahren noch.
Die Abweisung der Klage wegen sexuellen Übergriffs verhindert, dass die Klägerin den Fall erneut aufrollt. Jay-Z' Verleumdungsklage wird jedoch weiter vor Gericht verhandelt. Das Urteil wird entscheiden, ob die Klägerin und ihr Anwaltsteam für ihr Vorgehen Konsequenzen tragen müssen.






