Journalist Josef Kraus wegen übler Nachrede unter Ermittlungsdruck
Journalist Josef Kraus wegen Verdachts der üblen Nachrede ermittelt
Der Journalist Josef Kraus steht unter Vorermittlungen wegen des Verdachts der üblen Nachrede, nachdem er über den Aktivisten Hamado Dipama berichtet hatte. Die Staatsanwaltschaft Landshut hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, gab jedoch keine konkreten Details bekannt. Kraus behauptet, die Polizei habe seine Wohnung aufgesucht, um seine Identität und den Bezug zu dem umstrittenen Artikel zu überprüfen.
Der Streit dreht sich um einen Beitrag, den Kraus im September 2025 veröffentlicht hatte und der von Dipama öffentlich kritisiert wurde. Obwohl noch keine formelle Anzeige vorliegt, könnte der Fall für den Journalisten schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Ermittlungen folgen einem Artikel von Kraus über Dipama, in dem er den Aktivisten angeblich als "abgelehnten Asylbewerber" bezeichnete. Allerdings belegen Unterlagen, dass Dipama bereits 2022 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatte – ein Widerspruch zu Kraus' Darstellung. Dipama hatte sich zuvor in einem Facebook-Beitrag frustriert über die Medienberichterstattung, darunter auch Kraus' Artikel, geäußert.
Kraus berichtete, Beamte hätten kurz seine Wohnung besucht, um seine Identität und Urheberschaft zu bestätigen. Er beschrieb den Vorfall als unerwartet und hinterfragte, warum die Behörden diesen Schritt noch vor einer offiziellen Anzeige unternommen hätten. Für eine weitere Strafverfolgung müsste Dipama als vermeintlich Geschädigter Anzeige erstatten.
Kraus kündigte an, über seinen Anwalt Akteneinsicht zu beantragen. Er will sich auf das Recht der Presse- und Meinungsfreiheit berufen. Bei einer Verurteilung nach Paragraf 187 des Strafgesetzbuchs drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.
In die Kontroverse verwickelt ist zudem ein inzwischen bearbeiteter Instagram-Beitrag, den Dipama gemeinsam mit dem Account "Afrokratie" verfasst hatte. Ursprünglich war darin der Begriff "Neandertaler" verwendet worden, doch der genaue Kontext und die vorgenommenen Änderungen bleiben unklar. Seit Veröffentlichung des Artikels gab es keine öffentlichen Auswirkungen auf Dipamas beruflichen Status oder Ruf.
Die Vorermittlungen laufen noch, gegen Kraus wurden jedoch noch keine offiziellen Anklagen erhoben. Der weitere Verlauf hängt davon ab, ob Dipama rechtliche Schritte einleitet. Kraus hingegen pocht auf sein Recht, seine Arbeit im Rahmen der Pressefreiheit zu verteidigen.






