Landshut setzt Grundsteuerreform erfolgreich um – Widersprüche sinken drastisch
Finn HerrmannLandshut setzt Grundsteuerreform erfolgreich um – Widersprüche sinken drastisch
Landshut hat nach Jahren rechtlicher und verwaltungstechnischer Änderungen eine umfassende Reform der Grundsteuer abgeschlossen. Die Neuregelung folgte einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das das alte System für verfassungswidrig erklärt hatte. Nun, da die neuen Steuersätze feststehen und die meisten Bescheide verschickt wurden, verzeichnet die Stadt einen deutlichen Rückgang an Bürgeranfragen und Widersprüchen.
Der Prozess begann im April 2018, als das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte. Als Reaktion verabschiedete der Bayerische Landtag im November 2021 ein neues Bayerisches Grundsteuergesetz, das auf ein flächenbezogenes Modell umstellte.
Weitere Anpassungen erfolgten im Frühjahr 2024, als die CSU-Fraktion Änderungen bei den Bewertungsmaßstäben vorschlug. Der Stadtrat von Landshut beschloss diese schließlich in seiner Oktober-Sitzung 2024 und setzte die Grundsteuer A auf 295 Prozent sowie die Grundsteuer B auf 483 Prozent fest.
Anfang Januar verschickte das städtische Steueramt rund 30.000 Grundsteuerbescheide. Anfangs gingen täglich etwa 150 Anfragen ein, doch bis März sank diese Zahl auf etwa 100, um schließlich auf 50 pro Tag zurückzugehen. Von den 30.000 Bescheiden wurden lediglich rund 200 Widersprüche eingelegt.
Neun dieser Fälle werden nun an die Regierung von Niederbayern als Widerspruchsbehörde zur weiteren Prüfung weitergeleitet.
Die Reformen haben die Bürgeranfragen deutlich reduziert – die täglichen Anrufe gingen von 150 auf nur noch 50 zurück. Da die meisten Bescheide akzeptiert wurden und nur ein geringer Teil angefochten wird, scheint sich das überarbeitete Steuersystem der Stadt zu bewähren. Die verbleibenden neun Fälle gehen nun in die nächste Instanz zur abschließenden Klärung.






