Landwirt gewinnt jahrzehntelangen Rechtsstreit um defekten Silo vor Bundesgerichtshof
Elias FrankeLandwirt gewinnt jahrzehntelangen Rechtsstreit um defekten Silo vor Bundesgerichtshof
Ein Landwirt hat einen jahrelangen Rechtsstreit um einen mangelhaften Silo aus dem Jahr 2010 gewonnen. Das über ein Jahrzehnt andauernde Verfahren endete mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs, das die Baufirma zur Übernahme sämtlicher Reparaturkosten verpflichtet. Die Entscheidung unterstreicht die in den letzten Jahren verschärften Haftungsregeln für Bauunternehmen.
Im September 2010 hatte ein Bauunternehmen für den Landwirt einen Befahrsilos errichtet. Kurz darauf bildeten sich Risse in der Konstruktion, zudem wiesen die Oberflächen Unebenheiten auf, und der Beton war fehlerhaft. Der Landwirt leitete 2013 ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um die Mängel dokumentieren zu lassen.
Zwei Jahre später klagte er auf Vorschusszahlung von 120.000 Euro für die Reparaturkosten. Das Landgericht Ansbach gab dem Landwirt zunächst recht und verurteilte die Firma zur Zahlung des vollen Betrags. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Summe später jedoch um ein Drittel mit der Begründung, der Landwirt habe über Jahre hinweg Nutzen aus dem Silo gezogen und müsse sich daher an den Kosten beteiligen.
Der Fall gelangte schließlich vor den Bundesgerichtshof, der die gekürzte Zahlung aufhob. Die Richter entschieden, dass die Firma die Mängel vollständig beheben müsse – unabhängig vom Nutzungszeitraum oder dem Zustand des Silos nach der Reparatur. Das Gericht betonte, der Landwirt habe Anspruch auf einen mangelfreien Silo, wie ursprünglich zugesichert.
Dieses Urteil reiht sich in eine Serie jüngerer Entscheidungen deutscher Gerichte, insbesondere des Bundesgerichtshofs, ein, die die Haftung von Bauunternehmen gestärkt haben. Zwischen 2021 und 2026 bestätigten mehrere Urteile, dass Baufirmen die vollen Reparaturkosten für Mängel tragen müssen – ohne Abzüge für Abnutzung oder Vorteile durch vorherige Nutzung.
Der Landwirt erhält nun die vollen 120.000 Euro für die Instandsetzung, ohne sich an den Kosten beteiligen zu müssen. Das Urteil schafft einen klaren Präzedenzfall für künftige Fälle mit Baumängeln und spiegelt einen größeren Trend im deutschen Recht wider, wonach Gerichte von Bauunternehmen zunehmend vollständige und dauerhafte Mängelbeseitigung verlangen.






