Lörrach verbietet Straßenprostitution und begrenzt Bordelle auf zwei Gewerbegebiete
Finn HerrmannLörrach verbietet Straßenprostitution und begrenzt Bordelle auf zwei Gewerbegebiete
Lörrach verschärft Regeln für Prostitution – neue Verordnung ab 28. April 2026
Lörrach will die Vorschriften für Prostitution mit einer neuen Verordnung verschärfen, die am 28. April 2026 in Kraft treten soll. Die überarbeiteten Regelungen beschränken Bordelle auf nur noch zwei Gewerbegebiete und verbieten die Straßenprostitution in der gesamten Stadt. Die Behörden erarbeiteten die Änderungen in enger Abstimmung mit der Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg.
Die novellierte Verordnung sieht vor, dass Bordelle und ähnliche Betriebe künftig ausschließlich in zwei ausgewiesenen Gewerbegebieten ansässig sein dürfen. Weitere 20 Gewerbezonen bleiben für solche Einrichtungen weiterhin gesperrt. Aktuell liegen in Lörrach keine neuen Anträge für die Eröffnung von Bordellen vor.
Straßenprostitution wird mit den neuen Bestimmungen stadtweit untersagt. Dagegen bleiben Prostitutionsangebote in privaten Wohnungen – sogenannte Incall-Dienstleistungen – grundsätzlich erlaubt, wenn auch mit möglichen Einschränkungen. Die Regelungen erfassen nicht die Nutzung von Kurzzeitwohnungen für Prostitution.
Ziel der Stadt ist es, klarere rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und gleichzeitig sensible Bereiche zu schützen. Sobald die Verordnung im Amtsblatt des Landes veröffentlicht wird, tritt sie sofort in Kraft.
Die Änderungen gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung im offiziellen Amtsblatt. Bordelle werden dann auf zwei bestimmte Gewerbegebiete beschränkt, während Straßenprostitution vollständig verboten wird. Private Incall-Dienstleistungen bleiben zwar erlaubt, könnten aber neuen Auflagen unterliegen.






