Münchner Patentrechtsgipfel setzt Meilensteine für globale Harmonisierung
Lara BauerMünchner Patentrechtsgipfel setzt Meilensteine für globale Harmonisierung
Internationale Konferenz zu Patentrecht in München: Experten diskutieren globale Harmonisierung
Letzten Monat fand in München eine bedeutende internationale Veranstaltung zum Patentrecht statt. Über 70 Vertreter aus Patentämtern, Unternehmen und der Rechtsbranche kamen zusammen, um die Angleichung globaler Regelungen zu erörtern. Die vom Europäischen Patentamt (EPA) ausgerichtete Veranstaltung hatte zum Ziel, zentrale Herausforderungen im materiellen Patentrecht anzugehen.
Die Arbeitsgruppe B+ zur Harmonisierung des materiellen Patentrechts hielt am 17. und 18. Februar 2026 ihr Veranstaltung ab. Unter dem Vorsitz von Julyan Elbro vom britischen Amt für geistiges Eigentum (UK Intellectual Property Office) konzentrierte sich die Sitzung auf drei umstrittene Themen: die Schonfrist (Grace Period), Vorbenutzungsrechte sowie konfligierende Patentanmeldungen.
Besonders intensiv wurden die Vorbenutzungsrechte analysiert. Diskutiert wurde, wie Änderungen im Produktionsumfang, technische Variationen oder unterschiedliche Formen der kommerziellen Nutzung diese Rechte beeinflussen könnten. Japanische Delegierte berichteten von ihren Erfahrungen mit den rechtlichen Anforderungen bei Vorbenutzungsansprüchen.
EPA-Präsident António Campinos eröffnete die Veranstaltung mit einem Appell für einheitliche Patentregeln in einer globalisierten Wirtschaft. Er betonte, dass konsistente Standards Rechtsunsicherheiten verringern und Innovationen fördern würden. Die Gruppe skizzierte zudem Pläne für den Arbeitszyklus 2026–2027, wobei die Teilnehmer sich verpflichteten, die Harmonierungsbemühungen voranzutreiben.
Die Rückmeldungen aus dem Veranstaltung fließen nun in die Aktualisierung der Online-Ressourcen der Arbeitsgruppe B+ zu Vorbenutzungsrechten ein. Die überarbeiteten Materialien werden auf der Plenarsitzung in Genf im Juli präsentiert.
Das Münchner Veranstaltung brachte konkrete nächste Schritte für die Arbeitsgruppe B+ hervor: Die Beteiligten einigten sich darauf, die Vorschläge zu Vorbenutzungsrechten und konfligierenden Anmeldungen bis zur Juliversammlung zu präzisieren. Die aktualisierten Leitlinien sollen künftige Diskussionen über die Angleichung von Patentgesetzen in verschiedenen Rechtsordnungen prägen.






