Neues Gesetz: Arbeitgeber müssen Drittstaatsangehörige über kostenlose Beratung informieren
Lara BauerNeues Gesetz: Arbeitgeber müssen Drittstaatsangehörige über kostenlose Beratung informieren
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft, das Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte aus Drittstaaten – also aus Ländern außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums – über kostenlose Beratungsangebote zu informieren. Unternehmen müssen dann über Programme aufklären, die ausländische Arbeitnehmer vor Ausbeutung schützen sollen. Ziel der Regelung ist es, faire Arbeitsbedingungen und rechtliche Unterstützung für diese Gruppe zu gewährleisten.
Die Initiative mit dem Namen 'Faire Integration' wird drittstaatsangehörigen Beschäftigten in Deutschland kostenlose Rechtsberatung zu Arbeits- und Sozialrecht anbieten. Sie knüpft an bestehende Unterstützungsnetzwerke an, darunter 'Faire Mobilität', einen langjährigen Beratungsservice des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Dieses Programm, das bundesweit an zwölf Standorten vertreten ist, hilft bereits Arbeitnehmern aus Mittel- und Osteuropa dabei, ihre Rechte zu verstehen.
Künftig müssen Arbeitgeber aktiv auf die entsprechenden Angebote hinweisen. Damit sollen Diskriminierung am Arbeitsplatz und unfaire Arbeitspraktiken verhindert werden. Beschäftigte erhalten dann unentgeltlich Unterstützung bei Fragen zu Verträgen, Löhnen und Ansprüchen auf Sozialleistungen. Die Pflicht greift ab Beginn des Jahres 2026. Bis dahin bereiten sich Unternehmen und Beratungsstellen auf die Umsetzung vor. Die bestehende Infrastruktur des DGB wird dabei eine zentrale Rolle bei der Ausweitung der Hilfsangebote spielen.
Das Gesetz stärkt den Schutz von Arbeitnehmern aus Drittstaaten, indem es sicherstellt, dass sie wissen, an wen sie sich bei Problemen wenden können. Ab Januar 2026 steht ihnen kostenlose Rechtsberatung etwa bei ausstehenden Löhnen, unsicheren Arbeitsbedingungen oder Vertragsstreitigkeiten zur Verfügung. Arbeitgeber, die ihrer Informationspflicht nicht nachkommen, müssen mit möglichen Sanktionen rechnen.