Oberärztin gewinnt Kündigungsklage: Bayerns Kliniken in der Kritik wegen Verfahrensfehlern
Philipp KochOberärztin gewinnt Kündigungsklage: Bayerns Kliniken in der Kritik wegen Verfahrensfehlern
Eine leitende Oberärztin aus Regensburg hat ihre Kündigung erfolgreich vor dem örtlichen Arbeitsgericht angefochten. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf wiederholte Verfahrensfehler des Freistaats Bayern, der bereits in einem ähnlichen Streitfall in München in die Kritik geraten war. Beide Vorfälle stellen die Fairness der Personalpolitik in bayerischen Krankenhäusern infrage.
Die Medizinerin, die an einer Universitätsklinik beschäftigt war, wurde der Arbeitszeitbetrugs beschuldigt – konkret ging es um angeblich vorgetäuschte 80 bezahlte Arbeitsminuten. Sie legte eine detaillierte Aufstellung ihrer Tätigkeiten in diesem Zeitraum vor, doch der Freistaat trieb die Kündigung dennoch voran. Der vorsitzende Richter Felix Arnold stellte später mehrere Mängel im Kündigungsverfahren fest, darunter vermutlich die Nichteinhaltung der zweiwöchigen Frist für eine fristlose Entlassung.
Vertreter des Freistaats sollen zunehmend nervös geworden sein, als die Ärztin ein Abfindungsangebot ablehnte. Sie bestand darauf, ihren Arbeitsplatz behalten zu wollen, statt eine finanzielle Entschädigung anzunehmen. Unterdessen bleibt unklar, ob der medizinische Direktor der Klinik überhaupt befugt war, ihren Vertrag zu kündigen.
Der Fall erinnert an eine Klage aus dem Jahr 2023 in München, bei der ein weiterer leitender Arzt seine Kündigung erfolgreich anfocht. Zwar sind die Details des Münchner Urteils nicht öffentlich bekannt, doch beide Fälle deuten auf systematische Probleme bei der Handhabung solcher Fälle durch den Freistaat hin. Die Regensburg-Entscheidung fällt zudem in eine Phase verstärkter Kritik an der Personalpolitik des Krankenhauses, wo Berichten zufolge 40 Ärztestellen gestrichen werden sollen.
Das Urteil zwingt den Freistaat, seine Vorgehensweise bei Kündigungen – insbesondere bei führendem medizinischem Personal – zu überdenken. Angesichts zweier prominenter Fälle, die Verfahrensschwächen offenlegen, könnten bayerische Krankenhäuser künftig mit einer strengeren Prüfung ihrer Personalentscheidungen rechnen. Die Ärztin aus Regensburg darf vorerst ihren Posten behalten.






