04 March 2026, 06:17

Plagiatsvorwürfe gegen Alena Buyx: 73 mutmaßliche Verstöße in ihrer Dissertation

Ein Blatt Papier mit der Aufschrift "Inhalt spiegelt nicht den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand, die Politik oder die Praxis wider."

Plagiatsvorwürfe gegen Alena Buyx: 73 mutmaßliche Verstöße in ihrer Dissertation

Alena Buyx hat ihr Schweigen gebrochen, nachdem sie mit Plagiatsvorwürfen wegen ihrer Dissertation aus dem Jahr 2005 konfrontiert wurde. Die Anschuldigungen, die in einem Gutachten des österreichischen Wissenschaftlers Stefan Weber detailliert aufgeführt werden, umfassen 73 mutmaßliche Verstöße. Buyx wies die Vorwürfe zurück und forderte eine Untersuchung – sofern die Universität Münster eine einleitet.

Der Streit begann mit Webers Bericht, der Anfang dieser Woche veröffentlicht wurde und Buyx vorwirft, bibliografische Angaben kopiert und unzureichende Zitate verwendet zu haben. Er bezeichnete diese als "blinde Zitate" – Quellenangaben ohne klare Zuordnung. Die Universität hatte vor der Veröffentlichung des Berichts noch keine offiziellen Schritte eingeleitet, da keine unabhängige Prüfung beantragt worden war.

Buyx äußerte sich erstmals öffentlich zu den Vorwürfen und wies sie als haltlos zurück. Sie erklärte, ihre Anwälte würden sich der Angelegenheit annehmen, zeigte sich aber bereit, mit der Universität zusammenzuarbeiten, falls diese ein offizielles Verfahren einleitet. Die Hochschule bestätigte inzwischen, eine vorläufige Prüfung durchzuführen, um zu entscheiden, ob formelle Ermittlungen notwendig sind.

Das Ergebnis dieser Vorprüfung wird über das weitere Vorgehen entscheiden. Sollte die Universität hinreichende Anhaltspunkte finden, könnte eine umfassende Untersuchung folgen. Bis dahin wurden keine weiteren Maßnahmen angekündigt.

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Die Universität Münster nimmt die Vorwürfe ernst und wird die Beweislage prüfen, bevor eine Entscheidung fällt. Buyx beteuert ihre Unschuld, hat sich aber bereit erklärt, an künftigen Ermittlungen mitzuwirken. Der Fall hängt nun von den vorläufigen Erkenntnissen ab und davon, ob diese ein formelles Verfahren rechtfertigen.