03 April 2026, 10:04

Prozess um linksextremen Brandanschlag mit Molotowcocktails in Hechingen

Eine Gruppe von Menschen mit einer Fahne, auf der "Öffnet die Grenzen, rettet Leben, kämpft gegen Faschismus" steht, vor einem Gebäude mit Glasfenstern und einem Mast, mit einem Fahrrad und einer Tasche auf der Straße.

Prozess um linksextremen Brandanschlag mit Molotowcocktails in Hechingen

Ein 23-jähriger Mann mit Verbindungen zur linksextremen Szene steht in Hechingen wegen versuchten Mordes vor Gericht. Tobias K. gestand, im vergangenen Oktober in Leibertingen Molotowcocktails auf ein Wohnhaus und ein Fahrzeug geworfen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, aus politischen Motiven gehandelt zu haben.

Im Mittelpunkt des Prozesses stehen die Ereignisse vom Oktober, als Tobias K. ein Auto in Brand setzte, das dem Lebensgefährten von Michael K. gehörte – einem Unternehmer und ehemaligen lokalen AfD-Politiker. Später warf er einen weiteren Molotowcocktail auf ein Wohngebäude, in dem sechs Menschen schliefen. Ein drittes Sprengmittel richtete er gegen die einsatzbereiten Polizeibeamten und Feuerwehrleute am Tatort.

Vor Gericht gab Tobias K. an, er habe AfD-Parolen auf einem Auto gesehen, was ihn seiner Aussage nach dazu gebracht habe, den ersten Sprengsatz zu zünden. Zwar räumte er ein, Mitglied der Linkspartei zu sein, bestritt jedoch, aktiv in deren Strukturen eingebunden zu sein. Die Ermittler der Staatsanwaltschaft Stuttgart vermuten zwar linksextreme Motive, gehen aber davon aus, dass er allein handelte.

Aus offiziellen Unterlagen geht nicht hervor, wie viele ähnliche Brandanschläge mit linksextremistischem Hintergrund es in Baden-Württemberg seit 2020 gegeben hat. Allgemeine Statistiken zeigen jedoch einen Anstieg politisch motivierter Gewalttaten in der Region um 41,2 Prozent – auf 298 Fälle im Jahr 2025.

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Das Landgericht Hechingen wird voraussichtlich Mitte April sein Urteil sprechen. Der Prozess folgt auf eine Reihe von Geständnissen von Tobias K., darunter seine Beteiligung an den Anschlägen und seine politischen Verbindungen. Die Entscheidung wird zeigen, ob die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wegen extremistischer Motivation Bestand haben.

Quelle